Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 815 cinisch-chirurgischen Josephs-Akademie die höheren medicinich-chirurgi- schen Studien für das Doctorat nachtragen, mit Unterstützungen betheilt. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 14.100 fl. C. M., deren Interessen, nach Abzug der Einkommensteuer, vom Jahre 1862 an, jährlich vertheilt werden. Das Recht der Verleihung , so wie die Bestimmung des Betrages der Unterstützungen steht dem jeweiligen Kriegs-Minister zu. Die Gesuche um derlei Unterstützungen sind bei dem k. k. Kriegs-Ministerium zu überreichen. (Abth. 9, Nr. 1798, vom 19. April 1862.} 16. Eugenia-Stiftung des Doctors Sigmund SSernstem, Regiments- Arzt bei dem Infanterie-Regimente Nr. 33, zum Ankäufe von Weihnachts- Geschenken für Kinder, welche das 12. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, von Gemeinen und Stellvertretern des Huszaren-Regiments Graf Radetzky Nr. 5. Das Stiftungs-Capital besteht in der Kpercentigen National-Anlehens- Obligation pr. 200 fl. (Abth. 20, Nr. 1165, vom 24. Mai 1857.) In Ermanglung von Kindern der Gemeinen und Stellvertreter können auch Kinder von in der Dienstleistung befindlichen Unter-Officieren vom Wachtmeister abwärts mit Weihnachts-Geschenken betheilt werden. (Abth. 6, Nr. 1962, vom 29. Februar 1860.) 17. Des Majors Carl Ritter v. 9«aupp , bestehend in einem Capitale von 11.000 fl., von welchem 7900 fl. W. W. in 21/apercentigen Wiener Stadt - Banco - Obligationen, und 3100 fl. C. M. in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen depositirt sind. Die Interessen des Stiftungs- Capitals sollen alljährlich zur Unterstützung fleissiger und ordentlicher Hausväter der gesammten k. k. Militär-Grenze, welche die Erde mit Fleiss bebauen, in ihrer Landwirthschaft aber ohne eigenes Verschulden durch böse Menschen, oder störend und nachtheilig einwirkende Natur-Ereignisse Schaden erlitten haben, verwendet werden. Das Vorschlagsrecht üben die Landes-General-Commanden zu Temesvár und Agram aus; das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (B. 3728, vom 8. September 1836.) 18. Des Pfarrers Thomas Gcrgurevic. Die Zinsen von dem Capitale pr. 2770 fl. W. W. haben eine dreifache Bestimmung, und zwar: zur Unterstützung für einen dem geistlichen Stande sich widmenden Jüngling aus der Verwandtschaft des Stifters, für arme Witwen und Waisen, und endlich für mittellose Kranke in dem Neu-Kapel- laner Pfarrbezirke mit Arzeneien. Die Vertheilung geschieht von dem jeweiligen Pfarrer zu Neu-Kapella in Slavonien. (C. 1293, vom 7. September 1793.) 19. Des Wiener Hauseigenthümers Carl Giugno, zu Gunsten des Militär-Spitales zu Carlsbad für zwei reconvalescirende Soldaten, welche am 1. Juli jeden Jahres mit den öpercentigen Interessen des Stiftungs-Capitals pr. 200 fl. mit je 5 fl. von dem jeweiligen Badhaus-Commandanten nach dessen Wahl — jedoch mit Bevorzugung geborner Wiener — zu betheilen sind. (Abth. 14, Nr. 981, vom 13. April 1861.) ÄO. Des Ober-Kriegs-Commissärs Georg Ritter v. Cvlumatz. Das Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen, zusammen pr. 4000 fl. C. M., wovon die jährlich entfallenden Interessen, und zwar: 150 fl. C. M. für das Grenzhaus Glumatz Nr. 136, und 50 fl. C. M,