Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

816 Stiftungen. für das Grenzhaiis Luka Terkulja, beide zu Alt-Pazua im Peterwardeiner Regiments-Bezirke; nach dem Ableben der männlichen Individuen beider Grenzhäuser aber die ganzen Interessen für die griechisch-orientalische Gemeinde zu Alt-Pazua zur Förderung der dortigen griechisch-orientalischen National-Schule bestimmt sind. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Peterwardeiner Regimente und dem Landes-General-Commando zu Temesvár übertragen. (B. 3647, vom 22. August 1844.) 21. Des Majors Anton Grafen v. Ciorcey. Zur Erhaltung der vorhandenen und künftigen Nachschaffung der im Offieiers-Badehause zu Carlsbad benöthigten Einrichtungsstücke gewidmet, und sind hiezu die Interessen eines Capitals von 3400 fl. in Obligationen. Das Anschaffungsrecht steht dem Badhaus-Commando zu. (0. 1062, vom 16. Mai 1841.) 22. Seiner Eminenz des Cardinal -Erzbischofes zu Agram, Georg Haulik v. Varallja. unter dem Namen: „Kaiserin jÜtisahetit­Stiftung“ aus Anlass der Vermählung Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I. errichtet. Das Stiftungs-Capital besteht in sechs National-Anlehens-Obligationen, jede 1800 fl., zusammen pr. 10.800 fl., von deren jährlichen Interessen alljährlich drei katholische Mädchen, welche im Begriffe stehen, eine gesetzliche Ehe einzugehen und zu des Stifters Diöcese gehören, des 1. und 2. Banal-Regiments, des Warasdiner-Creuzer und des Warasdiner-St. Georger Grenz-Regiments, ferner des Szluiner und Gradiscaner Grenz-Regiments, jede mit 30 fl. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht jedem der genannten sechs Regimenter mittelst einer für die drei jedes Regiment betreffenden Grenz-Mädchen zusammengesetzten Commission zu. (Section 111, Abth. 8, Nr. 4944, vom 29. August 1835.) 251. Des verstorbenen jubilirten Professors Anton Hayne, des k. k. Thier-Arzenei-Institutes in Wien, für einen fleissigen Militär-Schüler dieses Institutes, und unter übrigens gleichen Verhältnissen mit Bevorzugung jener, welche aus Krain gebürtig sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung Nr. 1374, ddo. 1. August 1853, pr. 600 fl. und in der Spercentigen National-Anlehens-Obligation Nr. 12.512 ddo. 1. Juli 1855, pr. 70 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Professoren-Collegium des genannten Insti­tutes zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 13.781, vom 23. December 1835.) 2*4» Des Ober-Stabs-Arztes Dr. Franz Hofmaan, zu Gunsten der die Trink-Cur zu Recoaro gebrauchenden Militär-Mannschaft, bestehend in einer Spercentigen National-Anlehens-Obligation pr. 300 fl., von deren Interessen am Schlüsse einer jeden der drei Trinkperioden je fünf Individuen des Mann­schafts-Standes, welche die Cur gebraucht haben und nach dem Ausspruche des Chef-Arztes der Anstalt zu den Schwächsten und Erholungsbedürftigsten gehören, mit je Einem Gulden zu betheilen sind. (Section III, Abth. 7, Nr. 4217, vom 17. October 1856.) 25* Des k. k. Hofrathes Franz Xaver Hübler. Das Capital bestand ursprünglich in 16.000 fl. 21/2percentiger Metallique- Staats-Obligationen, welches zur Errichtung und Erhaltung einer kriegs- commissariatischen Lehr-Anstalt gewidmet ist, mit der Bestimmung, dass die

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