Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
806 Stiftungen. 30» Des Obersten Wilhelm Freiherrn v. Pfeffershofen. Für mittellose Militär-Witwen und Waisen von Officieren, oder höheren den Officiers-Charakter bekleidenden Stabs-Parteien, welche auf eine Versorgung vom Staate keinen Anspruch haben, dann für Witwen und Waisen der Mannschaft vom Wachtmeister oder Feldwebel abwärts, und von Unter- Parteien; das Capital beträgt 117.270 fl. in verschiedener Währung. Der Stiftungs-Genuss besteht in jährlichen 53 11. Oesterr. Währ, für die erste, und jährlichen 26 fl. 25 kr. Oesterr. Währ, für die zweite Kategorie. Es bestehen 52 Plätze der ersten, und 52 Plätze der zweiten Kategorie. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium Vorbehalten. (L. 3294, vom 16. October 1850.) ISO. Des Majors Orazio Pizzini v. Thyrbmg. Für sieben arme Witwen von k. k. Offleieren. Das Capital besteht in 4200 fl. C. M. und 50 fl. W. W., auf dessen Interessen jedoch mehrere Nutzniesser vom Stifter zum Theile angewiesen sind, nach deren Tod erst die Stiftung ganz in Wirksamkeit treten wird. Einstweilen haben nur vier Ofl'iciers-Witwen daraus einen Genuss. Das Verleihungsrecht hat das Landes-General-Commando in Ungarn. (F. 311, vom 17. Marz 1819.) tftl. Des fürstlich Franz Liechtenstein’schen Rathes Johann Michael Pfisterer. Zur Betheilung von zwei Waisen der als brave Gemeine oder Unter- Officiere im Kriege gebliebenen k. k. Soldaten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Grund-Entlastungs- Obligalion pr. 400 fl, Das Präsentations-Recht steht dem betreffenden Regiments-Commando, das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 10.547, vom 11. November 1859.) *13. Des Bauholzhändlers Bernhard Poliak junior, zur Betheilung von verdienstvollen activen und arbeitsunfähigen Civil-Arbeitern im k. k. Artillerie-Arsenale, dann eventuell zur Betheilung von Witwen und Waisen von Ober- und Unter-Olficieren, die im genannten Arsenale gedient haben. Das Stiftungs-Capital besteht in 5pcrcentigen Staats-Schuldverschreibungen des Lotto-Anlehens vom Jahre 1S60 im Gesamnit-Nennwerthe von 1000 fl. Oesterr. \\ ährung. Das ßetheilungsreclit steht dem jeweiligen Arsenals-Director zu. (Ablh. 9, Nr. 6574, vom 31. August 1864.) 413. Des Erlauer Gross-Propstes Carl v. Rajner. Für Witwen der vor dem Feinde gebliebenen Unter-Officiere. Bestehend in einer 5pereentigen Staats - Schuldverschreibung pr. 200 fl. C. M. Das Verleihungsreóht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 994, vom 31. März 1847.) Des Fuhrwesen-Corporals Friedrich Reuther. Für Witwen und Waisen gefallener Fuhrwesen-Unter-Officiere. Das Capital besteht im Gesammtbetrage von 2340 fl. in verschiedenen Staats-Obligationen. Das Betheilungsrecht übt das Kriegs-Ministerium aus. (L. 3596, vom 9. Juli 1851, und Abth. 9, Nr. 8171, vom 2. December 1865.)