Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
800 Stiftungen. Bestimmung des Kriegs-Ministeriums an vater- und mutterlose Kinder von der Artillerie-Waffe vertheilt werden. Dieser Fond wird vom Artillerie-Regimente Nr. i verwaltet. (D. 378, vom 12. März 1836, und D. 2229, vom 5. Juli 1836.) 4. Der Gräfin Cajetana v. Auersperg, für zwei verwaiste Officiers- Töchter, welche kein 200 fl. übersteigendes jährliches Einkommen gemessen. Das Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 640 fl. C. M. Die Verleihung des jährlichen Interessen-Bezuges für Jede pr. 12 fl. 39J/g kr. auf Lebenszeit steht dem Landes-General-Commando in Mähren zu. (Section 111, Abth. 4, Nr. 5210, vom 17. December 1853.) 5> Der Gräfin Maria Francisca Batthyány-Strattmaim. Das Capital beträgt 50.000 fl. W. W. Für solche Officiers-Witwen, welche keiner Staats-Pension fähig und arm, und deren Gatten im Stande der k. k. Militär-Dienstleistung gestorben sind. Wird durch die nieder-österreichische Statthalterei verwaltet. (D. 3024, vom 5. November 1840.) 6» Des Grafen Gebhard Blücher v. Wahlstadt, und seiner Gemahlin Marie, geborne Gräfin Earisch-Hlännich, zur Erinnerung an die Vermählungsfeier Allerhöchst Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I., für einen armen männlichen Officiers-Waisen des Infanterie-Regiments Kaiser Franz Joseph Nr. 1, oder in Ermanglung eines solchen Waisen, für einen armen schlesischen männlichen Beamten-Waisen, bis zum erreichten Normal-Alter. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen immer am 24. April dem Stiftlinge zu erfolgen sind. Das Ernennungsrecht soll bei den Officiers-Waisen über Vorschlag des Commando des 1. Infanterie-Regiments dem betreffenden Landes-General-Commando, und bei den Beamten-Waisen dem k. k. schlesischen Landes-Präsidenten zustehen. (Section III, Abth. 4, Nr. 7133, vom 11. Juli 1855.) 'S. Des Buchdruckerei-Besitzers Carl Budweiser, zu Krakau. Für die Waise eines in Italien gefallenen Kriegers, eventuel für einen in der Loco-Verpflegung des Invalidenhauses zu Lemberg stehenden Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei Spercentigen gaiizischen Grund- Entlastungs-Obligationen vom Jahre 1853, zusammen 600 fl. Das Verleihungsrecht steht dem gaiizischen Landes-General-Commando zu. (Abth. 9. Nr. 5764, vom 10. November 1862.) &. Weiland Seiner k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Feldmarschalls Erzherzog Carl, zu Gunsten von zehn mittellosen, im Alter von 7 bis 20 Jahren stehenden Offieiers-Töchtern; wovon wenigstens zwei Stiftungen für solche des den Namen Seiner kaiserl. Hoheit führenden 3. Infanterie-, und eben soviel für jene des 3. Uhlanen-Regiments. Das Capital besteht in Spercentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 30.000 fl. C. M. Seine kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Albrecht hat aus Anlass der feierlichen Enthüllung des Erzherzog Carl Monuments, das Stiftungs-Capital mit einer Spercentigen Metaliique-Obligation pr. 30.000 fl. C. M. vermehrt, wornach nunmehr 20 Stiftungs-Plätze bestehen.