Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 795 vember jeden Jahres im Tyrnauer Invalidenhause befindlichen Invaliden des Chevaux-legers-Regiments Nr. 4 gleichmässig vertheilt wird. (D. 2949, vom 22. Juni 1839.) Nachtrags-Bestimmung. Die obige Stiftung hat nunmehr auf die im Tyrnauer Invalidenhause befindlichen Invaliden des aus dem 4. Chevaux-Iegers-Regimente gebildeten Dragoner-Regiments Fürst Windisch-Grätz Nr. 2 überzugehen. (Abth. IS, Nr. 965, vom 16. April 1860.) 336* Des Vereines zur Unterstützung österreichisch-kaiserlicher Invaliden. Für solche Officiere vom Hauptmanne abwärts, ledigen oder ver- heiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Unter-Officier abwärts, welche die Feldzüge der Jahre 1813, 1814 und 1815 mitgemacht haben, und in denselben oder auch später invalid geworden sind. Das Capital besteht in 184.707 fl. W. W., 608.617 fl. 30 kr.C. M., und 156.653 fl. 60 kr. Oesterr. Währung in verschiedenen Obligationen. Daraus erhalten 1 Ofticier............................................................................100 fl. ö. W. 1 Officier..............................................................................50 „ ,, 139 Officiere jeder . . . .......................................................40 „ „ 385 invalide Unter-Officiere und sehr verdienstliche Gemeine jeder......................................................................20 „ „ 1628 invalide Gemeine jeder.....................................................10 „ „ und 4 Gemeine jeder.................................................................25 „ „ Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Juni, um mittelst eines immerwährenden Denkmales die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glückliche Rückkehr weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damals glorreich geendeten Kriege in die Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu halten. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 5216, vom 11. November 1839, Abth. 9, Nr. 2677, vom 13. Mai 1861, Abth. 9, Nr. 5597, vom 16. Juli 1863, und Abth. 9, Nr. 3754, vom 5. Juni 1865.) 33 9. 1. Stiftung eines patriotischen Vereines zur lebenslänglichen Betheilung verdienter Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 4000 fl., von deren Interessen zehn Invaliden, jeder mit 20 fl. jährlich, betheilt werden. 2. Stiftung eines patriotischen Vereines für ausgezeichnete Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts aus den Kriegsjahren 1848 und 1849. Das Stiftungs-Capital besteht in öffentlichen Obligationen im Gesammt- Nennwerthe von 12.500 fl. W.W., 22.035 fl. 51 kr. C.M., und 7970 fl. Oesterr. Währung. Von den Interessen werden 21 Stiftlinge mit jährlichen 49 fl. 63 kr., und 3 Stiftlinge mit 42 fl. Oesterr. Währung, jeder lebenslänglich, betheilt. Nach dem Tode eines Stiftlings tritt das Zuwachs-Recht für die Ueberlebenden ein. Das Verleihungsrecht bei beiden Stiftungen steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Ad D. 5309, vom 9. December 1838, und Abth. 20, Nr. 300, vom 26. März 1857.) 23§. Des Ober-Amtes der Staatsherrschaft Waldhofen an der Yblis und der Oher-Aemter Höllenstein und Gosling.