Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

796 Stiftungen. Für einen Invaliden des Wiener Invaiidenhauses vorzugsweise für einen solchen, der aus dem Conseriptions-Bezirke des Infanterie-Regiments Nr. 49 gebürtig ist. Das Capital besteht in 600 fl. C. M. in lpercentigen Staats-Obligationen. Das Invalidenhaus hat das Vorschlagsrecht, das Landes-General-Commando in Wien das Betheilungsrecht. (D. 5013, vom 26. October 1827.) 339» Durch Sammlung des Ober-Beamten der Staatsherrschaft Waldliofen an der Ybbs, Johann Ritter Rombaldi v. Hohenfels, im Bezirke dieser Herrschaft. Bestehend in einer Staats-Schuldverschreibung pr. 150 fl. C. M., deren Interessen mit jährlich 6 fl. C. M. für einen vorzugsweise aus Oesterreich, sonst auch aus den übrigen deutsch-erbländischen Staaten gebürtigen, 40 Jahre gedienten Invaliden zur Erinnerung an das am 1. März 1832 vollendete vierzigste Regierungsjahr weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. gewidmet sind. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium Vorbehalten. (D. 4534, vom 5. October 1834.) Des Christian Grafen v. Waldstein. Für Einen oder zwei würdige Invaliden, welche von den Domänen Münchengratz, Hirschberg und Weisswasspr in Böhmen gebürtig sind. Das Capital besteht in einer ^ercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1090 fl. C. M., wovon die jährlichen Interessen immer am 1. October zu vertheilen sind. Das Betheilungsrecht hat das Landes-General-Commando in Böhmen. (L. 6478, vom 22. December 1852.) ‘£41. Des Johann Anton Walz. (Anton v. Szulinyi.) Für drei der ältesten Invaliden des Tyrnauer Invalidenhauses. Das Capital besteht in 400 fl. C. M. Das genannte Iuvalidenhaus hat das Vorschlagsrecht, das Landes-General-Com­mando in Ungarn das Verleihungsrecht. (D. 2611, vom 30. Juli 1839, und D. 4916, vom 24. October 1839.) £%£. Des Stanislaus Appolinar Wpsowicz, für fünf der dürftigsten Invaliden des dermal noch im Baue begriffenen Invalidenhauses zu Lemberg. Das Stiftungs-Capital besteht in 2920 fl. in galizischen Grund-Entla- stungs-Obligationen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 1764, vom 29. Februar 1860.) £43. Welden-Stiftung. Vom Feldzeugmeister Ludwig Freiherrn v. Weiden unter beson­derer Mitwirkung des nieder-österreichischen Herren-Standes, aus gesam­melten patriotischen Beiträgen gegründet, für die in den italienischen Feld­zügen der Jahre 1848 und 1849 verkrüppelten Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, dann für jene, welche bei der Eroberung Wien’s und Bekämpfung der Rebellen dieser Stadt in den October-Tagen 1848 durch empfangene Wunden invalid geworden sind. Das Capital beträgt dermal 112.770 fl. C. M. und 72.620 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht hatte der Feldzeugmeister Freiherr v. Weiden, nach seinem Ableben aber ist dasselbe an das Landes-General-Commando in Wien übergegangen. fD. 4135 vom 19. Juli 1850.) 844. Der in Wien bestehenden vier Gesangs-Vereine, als III. Abthei­lung des patriotischen Hilfsvereins während der Kriegsdauer, aus dem Er- gebniss einer musikalischen Production im k. k. Augarten zur Gründung einer

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