Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
784 Stiftungen. 193* Wilhelm Graf von Reichenbach-Lessonitz'sche Marine- Invaliden-Stiftung für die Invaliden aus dem am 6. Mai 1864 bei Helgoland stattgehabten Seetreffen, und die Witwen und Waisen der in demselben Gebliebenen. In deren Ermanglung für die Invaliden mit gleichen Eigenschaften aus späteren Seegefechten. Bestehend in Einem Platze á 100 fl. Oesterr. Währung jährlich für einen invaliden Officier oder für die Witwe und Waise eines vor dem Feinde gebliebenen Officiers der k. k. Kriegs-Marine, dann in vier Plätzen ä 50 fl. jährlich für invalide Krieger vom Feldwebel abwärts oder den äquiparirenden Chargen der k. k. Kriegs-Marine, und in vier Plätzen ä 50 fl. jährlich für Witwen und Waisen der vor dem Feinde gefallenen Krieger des Mannschafts-Standes der k. k. Marine. Das Stiftungs-Capital besteht in 4percentigen Staats-Obligationen des Lotto-Anlehens vom Jahre 1854, im Betrage von 12.500 fl. C. M., und wird in der Casse der Kaiserin Maria Anna-Stiftung aufbewahrt. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Marine-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 8154, vom 3. November 1864.) 17 3« Der Thürhüters-Witwe Anna Reiniger. Für zwei der ältesten invaliden Gemeinen im Wiener Invalidenhause. Diese sind jährlich am 1. Juli mit den 5percentigen Interessen der Obligation pr. 1000 fl. C. M. zu gleichen Theilen zu betheilen. Das Verleihungsrecht hat das Wiener Invalidenhaus-Commando. (D. 4510, vom 25. Juli 1850.) 17 5« Reussmarkfer Bezirks-Stiftung, für die dahin zuständigen Invaliden, welche mit Plätzen von 24 bis 36 fl. jährlich zu betheilen sind. Das Capital beträgt 9570 fl. in 5percentigen Obligationen, dessen Verwaltung die politische Behörde besorgt. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Hermannstadt zu. (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.) 176* Des Majors Johann v. Roger. Die Widmung der Zinsen eines Capitales von 13,500 fl. W. W., 36.850 fl. C. M. und 12.321 fl. 75 kr. Oesterr. Währung ist, arme und vorzüglich verwundete k. k. subalterne Officiere des Pensions-Standes, vom Oberlieutenant abwärts, welche ausser ihrer Pension sonst keine Zuflüsse haben, und nicht in einem Invalidenhause untergebracht sind, mit einem Beitrage von jährlichen 100 fl. zu unterstützen. Ferner widmete dieser Stifter 100 fl. jährlich, um solche an dessen Sterbetage an hundert Invalide des Invalidenhauses in Wien zu vertheilen. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-Militär-Gerichte in Wien zu. (L. 3469, vom 18. September, u. 3885, vom 5. November 1808.) 17 7« Des Gutsbesitzers Nicolaus Ritter v. Rcmaszkan, zur Erinnerung an die Allerhöchste Anwesenheit Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. im Kolomeaer Kreise in Galizien im Jahre 1851, für Invalide des Infanterie-Regiments Nr. 24. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1250 fl. C. M., deren Interessen jährlich am 26. October von dem jeweiligen Regiments-Commandanten vertheilt werden sollen. (Section III, Abth. 4, Nr. 8970, vom 27. August 1855.) 1 7 8* Des Militär-Verpflegs-Verwalters Franz Rolli. Für zwei krüppelhafte, vorzüglich blinde Invalide im Invalidenhause zu Prag.