Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 775 Freiwilligen-Corps, und in Ermanglung eines solchen für einen Invaliden einer anderen Truppe, deren Ergänzungs-Bezirk in Nieder-Oesterreich ist. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. 2. Die Hälfte der Stiftungs-Interessen als lebenslängliche Unterstützung- für einen im Feldzuge 1859 invalid gewordenen Krieger des Infanterie- Regiments Erzherzog Franz Carl Nr. 52, vom Feldwebel abwärts, und in Ermanglung eines solchen für sonst einen würdigen Invaliden oder den am längsten dienenden Mann dieses Regiments. Der Sliftungsgenuss ist bei beiden Stiftungen unbeschadet der Invaliden- Gebiihr oder eines sonstigen Beneficiums zu verleihen. Das Verieihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 9216, vom 30. September 1859.) ISO. Mediascher Bezirks-Stiftung für die dahin zuständigen Invaliden, welche mit Genüssen jährlicher 24 und 36 fl. zu betheilen sind. Das Capital besteht in 9600 fl. in 5percentigen Obligationen, dessen Verwaltung die politische Behörde besorgt. Das Verieihungsrecht steht dem Landes-Geiieral-Conmiando in Hermannstadt zu. (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.) 129. Des Professors Franz Metelko, unter dem Namen „Franz Metelko krainerische Invaliden-Stiftung“, wornach Ein oder mehrere in keinem Invalidenhause untergebraehte Invaliden, mit Bevorzugung jener, welche aus dem Bezirke Nassenfuss in Krain gebürtig sind, betheilt werden sollen. Das Stiltungs-Capital besteht in einer 4% percentigen Staats-Obligation pr. iüOO fl., welche in der Landes-Haupt-Casse zu Laibach deponirt ist. Das Verleihungsrecht hat der jew eilige politische Landes-Chef von Krain. (Abth. 9, Nr. 5334, vom 17. October 1862.) 128« Ungenannter Militär-Personen in Böhmen. Für einen Invaliden des dortländigen Invalidenhauses, der ein geborner Böhme ist. Das Capital besteht in 500 fl. W. W. Das Verleihungsrecht besitzt das Landes-General-Commando in Böhmen. (F. 736, vom 24. Juni 1820.) 129« Der Cäcilia Lucia Millauz. A Für die Invaliden der Armeen in Italien und Ungarn bestehen 7 Stiftungsplätze zu jährlichen 50 fl. Oesterr. Währung. Zunächst haben Anspruch jene Invaliden, welche die Feldzüge 1848—1849 mitgemacht haben. In deren Ermanglung, Invaliden aus späteren Feldzügen. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Obligation pr. 8070 fl. Oesterr. Währung. B. Für die dürftigsten mit Kindern bebürdeten Witwen der Soldaten von den Armeen in Italien und Ungarn bestehen 7 Stiftungsplätze zu jährlichen 50 fl. Oesterr. Währung. Zunächst haben Anspruch jene Witwen, deren Gatten die Feldzüge 1848—1849 mitgemacht haben. In deren Ermanglung Witwen von Soldaten aus spätem Feldzügen. Das Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 8070 fl. Oesterr. Währung. * Das Verieihungsrecht steht bei beiden Stiftungen dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 5287, vom 29. September 1861.) 130. Des Rittmeisters Franz Millei-Bauer, vom Militär-Fuhr- wesens-Corps.