Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 771 Das Stiftungs-Capital besteht in der opercentigen galizischen Grund- entlastungs-Obligation pr. 300 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 5878, vom 26. Juli 1863.) 103« Der Stadtgemeinde Krems, unter dein Namen: „Kremser Invaliden -Unterstützungs - Fond”, für die von der Stadt Krems gestell­ten und invalid gewordenen Krieger vom Feldwebel abwärts, welche die Feldzüge in den Jahren 1848 und 1849 mitgemacht haben, und in deren Ermanglung für andere von der Stadt Krems gestellte und invalid gewordene Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1700 fl. C. M., dessen Verwahrung und Verrechnung der genannten Stadtgemeinde zusteht. Dem jeweiligen Gemeinde-Vorstände steht das Betheilungsrecht zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7982, vom 28. Juli 1855.) 104. Des Vicariates zu Krumau in Böhmen, für einen aus dem Krumauer Kreise gebürtigen invaliden Gemeinen aus den Feldzügen der Jahre 1813 und 1814, und in Ermanglung eines solchen, für einen anderen Invaliden, mit einer jährlichen Zulage. Das Capital besteht in 1023 fl. C. M. zu 3 pCt. Das Verleihungsrecht besitzt nach dem Ableben des Feldmarschalls und Hof- Kriegsraths-Präsidenten, Carl Fürsten zu Schwarzenberg, der jeweilige Majorats-Erbe. (D. 6083, vom 3. October 1815.) 103« Der verstorbenen Majors-Witwe Josepha Krumpigl. Siehe A, Nr. 47. 106. Künstler - Stiftung für invalide Soldaten vom Jahre 1839, gegründet von dem patriotischen Vereine der Wiener Künstler, als II. Ab­theilung des patriotischen Hilfs - Vereines während der Kriegsdauer im Jahre 1839. Das Stiftungs-Capital besteht in 18.000 fl. siebenbürgischer Grund-Ent- lastungs-Obligationen, von deren Interessen neun im Feldzuge 1839 verwun­dete und arbeitsunfähige Krieger mit 100 fl. Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich zu betheilen sind. Das Präsentationsrecht steht dem Comité der Künstler-Vereine „Eintracht“ und „Albrecht Dürrer-Verein“ zu ; das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium. Im Falle der Auflösung dieser Vereine geht das Präsentationsrecht an den Chef der nieder-österreichischen politischen Landesbehörde über. (Abth. 15, Nr. 2604, vom 19. Juni I860.) 107* Der Grosshändlers-Tochter Maria v. Kurzbeck zur Betheilung von vier in Nieder-Oesterreich gebornen im Militärdienste erblindeten und in deren Ermanglung vor dem Feinde blessirten Soldaten vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in 4000 fl. Spercentiger Staats-Schuld­verschreibungen. Das Präsentalionsrecht zur Stiftung steht dem Landes-General-Commando in Wien zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1626, vom 12. Februar 1857.) Nachtrags-Bestimmung. Die Stifterin hat das Stiftungs-Capital um 2000 fl. in Spercentigen Metallique-Obligationen vermehrt, deren Interessen zwei erwerbsunfähige k. k. Soldaten lebenslänglich zu beziehen haben. 49

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