Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

772 Stiftungen. Die Gesammt-Stiftung über die nunmehr bestehenden sechs Plätze hat den Namen „Ritter v. Kurzbeck’sche Stiftung“ zu führen. Das Verleihungsrecht, welches sich die Stifterin Vorbehalten hat, geht nach ihrem Ableben auf das Landes-General-Commando in Wien über. (Abth. 6, Nr. 330, vom 21. Jänner I860.} 108* Des Stadlrathes zu Kuttenberg in Böhmen für fünf Invalide, welche vor der Assentirung in den Gemeinde-Verband der Stadt gehörten. Das Capital beträgt 1000 fl. C. M. in Spercentigen Staats-Obligationen. Die Capitals-Verwaltung und das Verleihungsrecht steht dem Stadt-Magistrate in Kuttenberg zu. (Abth. 13, Nr. 1384, vom 8. Mai I860.} 109» Des Laihacher Frauenvereines für zwei invalide Krieger (welche Landeskinder sind}, des Infanterie-Regiments Nr. 17, in Ermanglung eines andern Regiments. Das Capital besteht in 1600 fl. Spercentiger Metallique-Obligationen, dessen Verwaltung die politische Behörde besorgt. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-Chef in Krain zu. (Abth. 13, Nr. 3998, vom 14. August I860.) HO. Des k. k. Kämmerers und Majors in der Armee, Carl Grafen Baillet de Latour, als Beitrag zur Latour-Stiftung. Das Capital besteht in Staats-Schuldverschreibungen pr. 1400 fl., wo­von die Interessen alljährlich am 25. Juni, als dem Geburtstage des ver­storbenen Feldzeugmeisters und Kriegs-Ministers Theodor Grafen Baillet de Latour, zum Andenken an denselben an drei vom Kriegs-Ministerium zu wählende Invalide des 28. Infanterie-Regiments lebenslänglich erfolgt wer­den sollen. (D. 468, vom 27. Jänner 1830.) 111* Latour-Stiftung, gegründet von dem Rechnungsrathe J. B. Weiss durch Sammlung von Geldbeiträgen, für in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 dienst- und erwerbsunfähig gewordene Krieger der ungarischen, italienischen und croatischen Armee, welche mit Stiftungsbe­trägen von je 20 fl. lebenslänglich betheilt werden sollen. Nach ihrem Tode gehen die Stiftungsgenüsse auf ihre Witwen, und nach deren Tode auf die Waisen, bis zu deren Normal-Alter, über. Das Stiftungs-Capital besteht in 60.475 fl. C. M. und 100 fl. W. W. und 2300 fl. Oesterr. Währung mit 155 Stiftungsplätzen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Ad D. 4267, vom 17. Juli 1850.) il 56. Des Hofrathes Caspar Ritter v. Lehmann. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosten Staats-Schuldver­schreibung pr. 330 fl., mit der Widmung, die abfallenden Interessen einem Invaliden aus dem Teschner Kreise Schlesiens als Zulage zuzuweisen. Das Betheilungsrecht hat das Landes-General-Commando inMähren undSchlesien. (D. 4326, vom 15. December 1846.) 113. Des Marktes Leoufelden im Mühlkreise von Oesterreich ob der Enns. Für zwei Invalide des Infanterie-Regiments Nr. 14. Das Capital besteht in 400 fl. C. M. á 5 pCt. Das genannte Regiment hat das Vorschlags-, das Kriegs-Ministerium das Verlei­hungsrecht. (Vom 1. März 1816, und D. 31, vom 10. Jänner 1827.) 11*1. Der Gemeinde Leschkirch in Siebenbürgen, siehe Elisa­bethstadt.

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