Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

770 Stiftungen. Zulagen jährlicher 100 fl. und jährlich 18 Individuen mit 50 fl. Oesterr*, Währung an Pauschalbeträgen ein für allemal, dann ein Individuum mit 34 fl. betheilt. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. Der Stiftbrief wird erst nach Einbringung des Gesammt-Stiftungs-Capitals ausge­fertigt werden. (Abth. 9, Nr. 6900, vom 29. December 1861.) 08» Der Einwohner des Kolomea-Kreises in Galizien. Zum Andenken an die Anwesenheit Seiner k. k. Apostolischen Majestät in der Kreisstadt Kolomea im October 1851 zum Unterhalte k. k. öster­reichischer Militär-Invaliden. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 2535 fl. C. M. Das Landes-General-Commando in Galizien hat das Betheilungsrecht. (Section III, Abth. 4, Nr. 5141, vom 11. December 1853.) 90« Des Grafen Joseph Kolowrat - Krakowskj, Freiherrn v. Ugezd. Für einen auf dessen Herrschaften gebürtigen Invaliden, und wenn sich kein solcher fände, für den sonst verdienstlichsten Invaliden, welchen das Landes-General-Commando in Böhmen zu benennen hat. Das Capital besteht in einer 4percentigen Obligation von 1360 fl. C. M. Die Betheilung geschieht jährlich. (D. 5193, vom 26. December 1812.) J 90« Der Comité-Glieder, nämlich: Franz Dolezal, Znaimer städtischer Rentmeister, Matthäus Eisinger, bürgerlicher Handelsmann und Senior des bürgerlichen Handels-Gremiums in Wien, dann Wilhelm Hassfurter, Oberst- Jägermeister-Amts-Concipist, welche die Errichtung des Denkmales zu Znaim für den auf dem Schlachtfelde gebliebenen Obersten des 10. Feld­jäger-Bataillons, Carl v. Kopal, veranlassten, für Invalide dieses Bataillons, unter dem Namen: „Kopal-Invaliden-Stiftung.“ Vorläufig wurden von dem Stiftungs-Capitale pr. 4200 fl. C. M. in 5per- centigen Staats-Obligationen, dann von 600 fl. in National-Anlehens-Obli- gationen, und von 4800 fl. in Grundentlastungs-Obligationen, drei Stiftplätze, nämlich der erste zu 120 fl., der zweite und der dritte zu 60 fl. jährlich creirt. Das Ernennungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8732, vom 16. October 1854.) lOA« Des Artillerie-Hauptmannes Johann Koihnj. Für einen, von der Herrschaft Eisenberg in Mähren (Olmützer Kreis) gebürtigen, in Ungarn realinvalid gewordenen Unter-Kanonier, in dessen Ermanglung für einen solchen Bombardier, und falls keine derlei Individuen vorhanden sind, für drei der vorzüglichsten Zöglinge eines Militär-Erzie­hungshauses. Das Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1995, vom 2. April 1850.) 102* Des k. k. Bezirks-Vorstehers Aurel Köves aus Kozniatow, ge­gründet im Wege der Sammlung, wornach einem würdigen g dizischen Inva­liden, vom Feldwebel abwärts, die Interessen als Zulage zu verleihen sind.

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