Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 767 81. Der im Jahre 1859 in »Jassy befindlich gewesenen österreichi­schen Staatsangehörigen, für Invaliden, welche in die Bukowina zuständig sind und zunächst für jene des Infanterie-Regiments Nr. 41 aus dem Feldzuge 1859. Das Capital besteht in einer Spercentigen National-Anlehens-Obligation pr. 960 fl. und wird in der Landes-Hauptcasse zu Czernowitz aufbewahrt. Das Verleihungsrecht steht dem betreffenden Landes-Präsidium zu. (Abth. 9, Nr. 6985, vom 26. December 1861.) 8®. Jellacic-Stiftung, gegründet von dem Rechnungs-Official Paul Schulz, aus gesammelten patriotischen Beiträgen. Für invalide Grenzer aus den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 und ihre verwaisten Familien, und wenn keine mehr vorhanden, für andere Gren­zer von Verdienst und guter Conduite, aber stets mit besonderer Rücksicht auf die verheiratheten Familienväter. Das Stamm-Capital beträgt dermalen 51.829 fl. C. M. und 135 fl. W. W. in Obligationen. Das Verleihungsrecht steht seit dem Tode des Feldzeugmeisters und Banus Grafen v. Jellacid, dem jeweiligen Ban von Croatien zu. (D. 4451, vom 21. Juli 1850.) 83» Des Hauptmann-Auditors Benjamin »Jellouscliegg Edlen v. Fichtenau. Das Capital bildet eine Metallique - Obligation in C. M. pr. 300 fl. ä 5 Percent, deren jährliches Erträgniss für drei aus dem Neustadtler Bezirke in Illyrien, oder dessen Gegend, im Pettauer Invalidenhause, oder mit Patent ausser dem Hause auf dem Lande lebende, vorzugsweise aus der Pfarre Pretschna gebürtige Individuen gewidmet ist. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Coinmando in Wien zu. (D. 2202, vom 5. August 1840.) 8*4» Des in Pension verstorbenen Expedits-Directions-Adjuncten des Kriegs-Ministeriums, Johann Jenger, zur Betheilung von fünfzehn der älte­sten und würdigsten Invaliden des Invalidenhauses in Wien. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation pr. 350 fl.; der Betheilungs-Tag ist der 30. Mai jeden Jahres. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Invalidenhaus-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 1230, vom 27. Mai 1857.) §5» Iglauer Invaliden-Stiftung. Gegründet im Jahre 1849 von einem Vereine zu Jglau, zur Betheilung einiger der würdigsten Invaliden von der, aus dem vormals bestandenen Iglauer Kreise assentirten, oder später zu assentirenden Mannschaft vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts, mit Geld-Unterstützungen. Das Capital beträgt dermalen 7281 fl. 8 kr. in 5, 4% und 4percentigen Staats-Obligationen, und wird von einem Comité verwaltet. Das Verleihungsrecht hat der Feldzeugmeister Freiherr v. Kempen, und nach dessen Ableben der jeweilige commandirende General in Mähren. (Section III, Abth. 4, Nr. 3305, vom 14. October 1853, und Nr. 6430, vom 15. August 1854.) 86» Invalidenfond für das Herzoglhum Bukowina, gegründet durch eine in diesem Herzogthuiue veranstaltete Sammlung. Von den Stiftungs-, respective Fonds-Interessen, sollen jährliche und lebenslängliche Unterstützungen im Betrage von 25 fl. Oesterr. Währung an solche Soldaten der k. k. Armee verliehen werden, welche dem Herzogthume

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