Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

768 Stiftungen. Bukowina angehören, mittellos sind und seit dem Monate März 1848 in einem innern oder äussern Kriege invalid wurden. Das Stiftungs-Capital bestellt in 7010 fl. in verschiedenen Obligationen. Das Verleihungsrecht, sowie die Vermögens-Verwaltung, steht dem Landes- General-Commando in Lemberg zu. (Abth. 9, Nr. 6401, vom 22. August 1864.) 8’S1. Ischler patriotische Stiftung, aus Anlass des Feldzuges im Jahre ' 18d9, zur lebenslänglichen Betheilung von in dem genannten Feldzuge invalid oder erwerbsunfähig gewordenen Kriegern aus dem Mannschafts - Stande, welche dem lschler Bezirke angehören. In Ermanglung von Soldaten aus dem Feldzuge 1859, können auch andere invalide Krieger, jedoch immer mit Be­vorzugung jener aus einem Feldzuge, betheilt werden. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. Oesterr. Währung. Die Capitals Verwaltung und das Verleihungsrecht steht einer besonderen Com­mission in Ischl zu. (Abth. 9, ad Nr. 1920, vom Jahre 1862.) 88. Julien - Stiftung. Gegründet von einer unbekannt bleiben wollenden Wohlthäterin. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. C. M., wovon die Interessen am S. Mai eines jeden Jahres an einen im Wiener Invalidenhause befindlichen dürftigen, mit keiner ähnlichen Unterstützung betheilten Invaliden nach dem Ermessen der vom Kriegs- Ministerium bestimmt werdenden Behörde verabfolgt werden. (D. 3179, vom 26. November 1842.) 89. Gegründet von den Vorstehern und Vertretern der Gemeinden des Bezirkes Jungbunzlau in Böhmen, im Namen der sämmtlichen Contribuenten dieses Bezirkes, mit Ausnahme des grossen Grundbesitzes, für die dem Jungbunzlauer Bezirke angehörigen Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in zehn Stück Spercentigen Partial-Obliga- tionen des Lotto-Anlehens vom Jahre 1860, zusammen 1000 fl., dann in der Spercentigen Metallique-Obligation pr. 1200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. böhmischen Landes-General-Commando und der jeweiligen politischen Behörde I. Instanz zu Jungbunzlau zu. (Abth. 9, Nr. 5160, vom 20. September 1861.) 90. Kärntlmerischer Invalidenfond, gegründet aus den im Jahre 18S9 im Herzogthume Kärnthen für Kriegszwecke eingeflossenen patriotischen Geldern. Aus diesem Fonde werden erwerbsunfähig gewordene Soldaten vom Unter-Officier abwärts, welche bei ihrer Einreihung in das Militär das Heimaths- recht dieses Landes genossen haben, ferner die Familien der vor dem Feinde gefallenen Krieger dieses Landes mit monatlichen Beträgen von 6, 4 und 3 fl. Oesterr. Währung, und zwar die Invaliden lebenslänglich und die Familien so lange sie die vorgeschriebenen Eigenschaften haben, betheilt. Dieser Fond wird vom Landes-Ausschüsse verwaltet und besteht in 43.290 fl. in Staats-Obligationen und 3681 fl. in anderen Obligationen. Die Verleihung steht dem Landes-Ausschusse zu. (Abth. 15, Nr. 6148, vom 8. November 1860.) 91. Des Armee-Lieferanten Samuel Miami zu Pressburg. Aus Anlass der Lebensrettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät, für verdiente Krieger des Tyrnauer Invalidenhauses.

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