Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
762 Stiftungen. Das Capital besteht in 5percentigen Staats-Obligationen pr. 3471 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht hat das Werbbezirks-Commando des Sanoker Kreises, das Verleihungsrecht das Sanoker Kreisamt. (Section III, Abth. 4, Nr. 5461, vom 31. December 1833, und Nr. 12.339, vom Jahre 1853.) 5*£» Kaiser Frau* Joseph-Local-Invalidenfonds-Stiftung. Gegründet von der Stadtgemeinde Lemberg zur Unterstützung von Un- ter-Officieren und Gemeinen, welche zu dem auf Lemberg entfallenden Contingente gestellt und in den Jahren 1848 und 1849 in k. k. österreichischen Kriegsdiensten durch Verwundung vor dem Feinde, oder auf eine andere Art, jedoch in der Ausübung des Dienstes, invalid geworden sind. Das Capital besteht in 10.000 fl. C. M., welche die Stadt-Commune Lemberg als Darleihen mit jährlicher 5percentiger Verzinsung vom 1. December 1850 übernommen hat. Das Verleihungsrecht steht, nach vorläufig vom Landes-General-Commando zu Lemberg einzuholendem Ausweise, der Lemberger Stadtgemeinde zu, welcher auch die Capitals-Verwaltung zukömmt. (Sect. Ill, Abth. 4, Nr. 1997, vom 9. August 1833.) 53. Kaiser Franz Joseph-Stiftung“ für k. k. Krieger des Officiers- und Mannschaftsstandes , welche im Schleswig’schen Feldzuge 1864 invalid geworden sind, mit 37 Stiftsplätzen ä jährlichen 200 fl., ISO fl., 100fl., 80fl. und 5011., worunter 8Plätze für die k.k.Marine systemisirt sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 94.900 fl. Oesterr. Währ, in 5percenti- gen convertirten Obligationen und in 10.500 fl. in h^percentigen 1860er Staatslosen, dann mit dem gemeinsamen Ansprüche für Invalide und für Witwen und Waisen der Gebliebenen in einem Fünftel Staatslose vom Jahre 1839, einem Fürst Windisch-Grätz-Lose und zwei Graf Keglevich-Losen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. Anmerkung. Die für Witwen und Waisen der in dem Schleswig’schen Feldzuge gefallenen Krieger systemisirten Stiftsplätze erscheinen mit dem bezüglichen Stiftungs-Capitale bei den Militär-Stiftungen für Witwen und Waisen aufgeführt. (CK. Nr. 2123, vom 4. Juli 1865.) 541» Des pensionirten Cassa-Einnehmers-Adjuncten Johann Fuchs, für den Invaliden-Fond. Das Capital besteht in einer Staats-Obligation per 100 fl.; von den Interessen ist jährlich ein Sparcassenbuch anzukaufen, und damit das fleissigste Kind eines Individuums vom Mannschafts-Stande des Invalidenhauses in Wien zu betheilen. Das Betheilungsrecht hat das Commando dieses Invalidenhauses. (Abth. 9, Nr. 4081, vom 23. Mai 1863.) 55» Des Strafgerichts-Vorstehers Maximilian Füger v. ilechi- born» Das Capital besteht aus einer 4y8percentigen Staats-Schuldverschreibung von 500 fl. Mit den Stiftungs-Interessen ist ein durch Tapferkeit ausgezeichneter Invalide des Militär-Invalidenhauses in Galizien lebenslänglich zu betheilen. Das Präsentations-Recht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg, das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 3115, vom 20. Juni 1851.) 56» Der Beamten, Diener und Arbeiter der k. k. Tabak-Fabrik zu Fürstenfeld, für invalide Krieger aus dem Mannschafts-Stande der k. k. österreichischen Armee, dann für die Witwen und Waisen der vor dem Feinde Gefallenen.