Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 759 3?« Des Kriegs-Commissärs Friedrich Ehrenstein. Für im Dienste krüppelhaft (realinvalid) gewordene Gendarmen. Das Capital besteht in 5pereentigen Staats-Schuldversehreibungen im Gesammt-Nennwerthe von 22.000 fl. C. M., wovon die Interessen in jährlichen Beträgen von 10, 15 und 20 Gulden an invalide Gendarmen auf Lebensdauer erfolgt werden. Das Recht der Verleihung steht dem jeweiligen Gendarmerie-General-Inspeetor zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5380, vom 19. December 1853, Nr. 1631, vom 28. Februar 1855, Nr. 7805, vom 25. Juli 1855, und Abth. 20, Nr. 1243, vom 1. Juni 1857.) Nachtrags-Bestimmungen zum Stiftbriefe. Alle gut conduisirten Gendarmen, welche im Dienste krüppelhaft und als realinvalid zur Patental-Verpflegung classificirt worden sind, sowie auch invalide Gendarmen, welche wegen anderer Gebrechen in die Patental- Verpflegung übernommen wurden, wenn Letztere wenigstens vier Jahre in der Gendarmerie gut gedient haben, können auf Lebensdauer mit Stiftungs- Genüssen von 10, 20, 30, 40 und 50 fl., nach dem Grade der Gebrechlichkeit und ihrer Verdienste, betheilt werden. Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in 51.500fl. Oesterr.Währung und 1000 fl. C. M. in 4percentigen Staats-Schuldverschreibungen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Gendarmerie-General-Inspeetor zu. (Abth. 20, Nr. 1863-1887, vom 5. Juni 1858.) 3§. Des Hauptmannes Ernst Eilberg, für zwanzig der bedürftigsten invaliden im Wiener Invalidenhause. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Recht zur Interessen-Vertheilung (am 1. Juni und 1. December jeden Jahres zu gleichen Theilen an die Invaliden) steht dem jeweiligen Invalidenhaus-Comman- danten zu. ' (Abth. 20, Nr. 588, vom 28. Februar 1858.) 30» Der Wahlbürgerschaft der Militär-Grenz-Communität Pancsova, unter dem Namen: „Kaiserin Elisabeth-Stiftung”, aus Anlass der Allerhöchsten Vermählungsfeier Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. errichtet. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5pereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., von deren jährlichen Interessen alljährlich am 18. August, als dem Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät, fünf verunglückte Krieger, oder in deren Ermanglung die Angehörigen solcher Krieger, die durch Verkrüppelung, Verwundung oder sonst durch unverschuldete Armuth hilfsbedürftig sind, mit je zehn Gulden betheilt werden sollen. Zu dieser Betheilung hat das Deutsch-Banater Grenz- Regiments-Commando aus seinem Bezirke drei, der Pancsovaer Magistrat aber gemeinschaftlich mit der Wahlbürgerschaft aus dem Bereiche der Militär-Grenz-Communität Pancsova zwei Individuen in Vorschlag zu bringen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Grenz-Truppen-Brigadier zu Pancsova zu. Dem Kriegs-Ministerium ist die Aufrechthaltung dieser Stiftung übertragen. (Section III, Abth. 8, Nr. 2199, vom 27. April 1855.) tftO. Der Gemeinden in den Bezirken Elisabethstadt, Orossschenk und Eeschkirch in Siebenbürgen für die diesen Bezirken zuständigen Invaliden, welche mit Genüssen von 24 bis 36 fl. jährlich zu betheilen sind.