Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

758 Stiftungen. Das Capital besteht in acht Bank-Aetien. Das Vorschlagsreeht steht dem Invalidenhause in Wien, das Verleihungsreeht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 6346, vom 3. December 1861.^ 32. Des im Tyrnauer Invalidenhause verstorbenen pensionirten Haupt­mannes 2. Classe, Car! Dollhopfen, für einen würdigen, im Tyrnauer In­validenhause Dienste thuenden Officier vom Hauptmanne 2. Classe abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in 1280 fl. an Grund-Entlastungs- und National-Anlehens-Obligationen, dann in dem Fürst Windisch-Grätz-1 ose Nr. 25.196 pr. 20 fl Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 5054, vom 22. September 1860.) 33. Des Johann Domonkos und Franz László. Das Capital besteht in 2000 fl., von dessen Interessen die Hälfte am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers, und die andere Hälfte am Geburts­tage Ihrer Majestät der Kaiserin an 40 Invaliden des Tyrnauer Invaliden­hauses vertheilt wird. Das Vorschlagsrecht steht der Tyrnauer Invalidenhaus-Comrnission , das Ver­leihungsrecht dem Landes-General-Commando in Ungarn zu. (D. 6309, vom 9. Jänner 1831.) 33,. Des Oberstlieutenants Ladislaus Dtijmovic v. Ehrenheim. Das Capital besteht in einer Privat-Schuldverschreibung über 600 fl. C. M. Die davon entfallenden 6percentigen Interessen werden jährlich an zwei Real-Invaliden katholischer Religion, aus dem Orte Sinaez im Otocaner 2. Grenz-Regiments-Bezirke, welche das Lescianer Compagnie-Commando dem Otocaner Grenz-Regiments-Commando vorzuschlagen hat, von letzterem vertheilt. (D. 2104, vom 27. April 1839.) 35. Des Gutsbesitzers Eugen Dusy v. Laczkovec, für drei verwun­dete Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 49, und in deren Ermanglung für drei andere verdienstvolle Soldaten oder Invaliden des Regiments, endlich in deren Abgang auch für Witwen und Waisen von zur Stiftung berufenen Kriegern. Das Stiftungs-Capital besteht in 3000 fl. in 5pereentigen Staats-Obliga­tionen Oesterr. Währung, von dessen Interessen jeder Stiftling 50 fl. jährlich erhält. Das Verleihungsrecht hat der Stifter und dessen Nachkommen über Vorschlag des Kriegs-Ministeriums auszuüben. (Abth. 15, Nr. 1591, vom 20. Mai 1860.) 36. Johann Anton Eckhardt’sehe Invaliden-Stiftung. Von den Capitals-Interessen sind die an Jahren ältesten Invaliden vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, welche im Wiener Invalidenhause untergebracht sind, oder als Patental-Invaliden in Wien oder im Polizei- Bezirke von Wien leben, und keinen anderen oder einen geringeren Stif­tungs-Genuss als 3t fl. 50 kr. Oesterr. Währung jährlich beziehen, zu betheilen. Der Stiftungs-Genuss beträgt für jeden Invaliden 31 fl. 50 kr. Oesterr, Währung jährlich und lebenslänglich. Das Stiftungs-Capital besteht in 20.625 fl. theils in öffentlichen, theils in Privat-Obligationen verschiedener Währung, wovon jedoch auf einem Capifals-Betrage pr. 7500 fl. der lebenslängliche Fruchtgenuss für die Witwe des Stifters haftet. Das Präsentationsrecht hat das Commando des Militär-Invalidenhauses in Wien, das Betheilungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 1755, vom 13. März 1863.)

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