Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 757 Die Stiftungsplätze bestehen in 60 fl. Oesterr. Währung jährlich, deren Verlei­hung dein deutsch-patriotischen Vereine und nach seiner Auflösung der nieder-öster- reichisehen Statthalterei zusteht. (Abth. 15, Nr. 6004, vom 23. October 1860.) 8©. Des Hofkriegs-Agenten Franz Georg ®ieffenbach« Die jährlichen Interessen des Capitals pr. 1100 fl. in Spercentigen Obligationen sind auf Lebensdauer für einen verheiratheten Invaliden des Linien-Infanterie-Regiments Nr. 2 bestimmt, der Erste damit zu betheilende muss sich in dem Feldzuge des Jahres 1815 verdient gemacht haben. Das Verleihungsrecht steht dem Regiments-Inhaber über Vorschlag des Regi- ments-Commandanten zu. (D. 6084, vom 6. October 1815.) Des Hofkriegs-Agenten Franz Georg ESieiFeafeaeh. Die Interessen des 4pereentigen Capitals pr. 1140 fl. sind für einen in dem Feldzuge des Jahres 1815 sich vorzüglich ausgezeichneten und invalid gewordenen Mann bestimmt; in der Folge aber für einen sonstigen mit Kindern belasteten Invaliden vom Unter-Officier abwärts des Kürassier- Regiments Nr. 1. Das Betheilungsreeht besitzt das Kürassier-Regiment Nr. 1. (D. 386, vom 31. Jänner 1817.) 5£§. Des k. k. Kämmerers, Maximilian Grafen v. Biietriehsteia, Verordneten der steiermärk’schen Stände. Restehend in einer 4percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl., wovon die Interessen vierteljährig auf Zulagen für zwei invalide Gemeine der Infanterie-Regimenter Nr. 27 und 47, oder in deren Ermanglung für zAvei invalide Krieger im Wiener Invalidenhause gewidmet sind. Das Vorschlagsrecht ist der Wiener Invalidenhaus-Commission überlassen, das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Wien zu. (D. 1496, vom 26. Mai 1846.) 8©. Ihrer Durchlaucht der Frau Prinzessin Julie zu Oettingen- Waltersiein, gebornen Gräfin Dietrichstein, unter dem Namen „GrafMoriz Dietriehstein’sche Invaliden-Stiftung“, zur Retheilung eines von der ehemali­gen Graf Dietricbstein’schen Herrschaft Nikolsburg in Mähren gebürtigen Invaliden vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, mit Bevorzugung eines vor dem Feinde invalid Gewordenen, mit den Stiftungs-Interessen. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5percentigen National-Anlehens- Obligationen pr. 1000 fl. C.M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 9500, vom 29. December 1864, und Abth. 9, Nr. 7654, vom 13. No­vember 1865.) 30» Des Laurenz Ritter v. Olííricíi. Die Hälfte der Stiftungs-Interessen ist jährlich einem pensionirten mit­tellosen verwundeten Officiere als eine zeitliche Aushilfe, — dann die zweite Hälfte an drei verwundete Invaliden des Mannschafts-Standes, ebenfalls als zeitliche Aushilfe zu erfolgen. Das Capital besteht in fünf Bank-Actien. Das Vorschlagsrecht steht dem Landes-General-Commando in Wien, das Ver­leihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 6.346, vom 3. December 1861.) 31. Des Laurenz Ritter v. Ilittrich , zur Betheilung von dürftigen Invaliden aus dem Loco- und Patentalstande des Invalidenhauses in Wien mit jährlichen zeitlichen Unterstützungen,

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