Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

756 Stiftungen. SÍK Des Generals der Cavallerie und Arcieren-Leibgarde-Capitän- Lieutenants Grafen Ludwig Carl FotlSof de Cremievifile, bestehend aus einer Metallique-Obligation pr. 100 fl. C. M., wovon die jährlichen 5per- centigen Interessen für einen der würdigsten im Wiener invalidenhause be­findlichen Invaliden, mit vorzüglicher Bedachtnahme auf einen des vom Erb­lasser innegehabten Kürassier-Regiments Nr. 2, gewidmet sind. Das Verleihungsrecht steht der Wiener Invalidenhaus-Commission zu. (D. 3116, vom 26. November 1841.) Si> Der Bewohner von Czernowitx. Zur alljährlichen Betheilung zweier seit März 1848 invalid gewordener ausgezeichneter Krieger der Infanterie-Regimenter Nr. 24 und 41. Das Capital besteht in einer 5perc.entigen verlosten Staats-Schuld­verschreibung über 610 fl. C. M. Das Verleihungsrecht, über Vorschlag der betreffenden Regiments-Comman- danten, steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1885, vorn 29. März 1850.) 22» Der Bewohner des Czorikower Kreises, gegründet aus, durch den vormaligen Vorsteher des Zaleszczyker Kreisamtes, Guber- nialrath Adalbert Freiherrn v. Henniger, gesammelten Beträgen. Für 8 seit dem Monate März 1848 invalid gewordene Soldaten des genannten Kreises. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 4491 fl. C. M. und 100 fl. W. W Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg zu. (L. 890, vom 5. März 1851.) 23» Der Gemeinden des Czorikower Bezirkes in Galizien zur Unter­stützung von zwei verwundeten und in deren Ermanglung von zwei verdienst­vollen invaliden Kriegern des Mannschafts-Standes. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 785 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 3009, vom 6. Juli 1860.) 214. Dalmatiner Invalidenfond zur Betheilung von invalid und erwerbsunfähig gewordenen Kriegern aus dem Kroniande Dalmatien mit Stif­tungsplätzen jährlicher 48 fl. In Ermanglung von Invaliden können mit der Hälfte der Stiftungsplätze auch mittellose erwerbsunfähige Witwen und Wai­sen der im Dienste gestorbenen Krieger oder der betheilt gewesenen Invaliden bedacht werden. Das Capital besteht in 6516 fl. in National-Anlehens-Obligationen und 211 fl. Die Verwaltung des Fondes besorgt die Statthalterei zu Zara. Das Verleihungsrecht hat der Landes-Chef. (Abth. 6, Nr. 877, vom 1. Februar 1859.) 25» Deutsch-patriotische Vereins-Stiftung für Invalide vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts aus dem Feldzuge 1859, dann für dürftige Witwen und Waisen, sowohl von Officieren als von Soldaten oder Mi­litär-Parteien, weiche im Jahre 1859 vor dem Feinde geblieben oder in Folge von Wunden oder Kriegs-Fatiguen gestorben sind. In deren Ermanglung kön­nen auch andere Militär-Invaliden betheilt werden. Auch die Individuen vom Freiwilligen-Corps, dann deren Witwen und Waisen haben Anspruch. Das Stiftungs-Capital besteht in 74.000 fl. ungarischer Grund-Entla- slungs-Obligationen, welche bei dem nieder-österreichischen Statfhalterei- Präsidium deponirt sind.

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