Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
756 Stiftungen. SÍK Des Generals der Cavallerie und Arcieren-Leibgarde-Capitän- Lieutenants Grafen Ludwig Carl FotlSof de Cremievifile, bestehend aus einer Metallique-Obligation pr. 100 fl. C. M., wovon die jährlichen 5per- centigen Interessen für einen der würdigsten im Wiener invalidenhause befindlichen Invaliden, mit vorzüglicher Bedachtnahme auf einen des vom Erblasser innegehabten Kürassier-Regiments Nr. 2, gewidmet sind. Das Verleihungsrecht steht der Wiener Invalidenhaus-Commission zu. (D. 3116, vom 26. November 1841.) Si> Der Bewohner von Czernowitx. Zur alljährlichen Betheilung zweier seit März 1848 invalid gewordener ausgezeichneter Krieger der Infanterie-Regimenter Nr. 24 und 41. Das Capital besteht in einer 5perc.entigen verlosten Staats-Schuldverschreibung über 610 fl. C. M. Das Verleihungsrecht, über Vorschlag der betreffenden Regiments-Comman- danten, steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1885, vorn 29. März 1850.) 22» Der Bewohner des Czorikower Kreises, gegründet aus, durch den vormaligen Vorsteher des Zaleszczyker Kreisamtes, Guber- nialrath Adalbert Freiherrn v. Henniger, gesammelten Beträgen. Für 8 seit dem Monate März 1848 invalid gewordene Soldaten des genannten Kreises. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 4491 fl. C. M. und 100 fl. W. W Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg zu. (L. 890, vom 5. März 1851.) 23» Der Gemeinden des Czorikower Bezirkes in Galizien zur Unterstützung von zwei verwundeten und in deren Ermanglung von zwei verdienstvollen invaliden Kriegern des Mannschafts-Standes. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 785 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 3009, vom 6. Juli 1860.) 214. Dalmatiner Invalidenfond zur Betheilung von invalid und erwerbsunfähig gewordenen Kriegern aus dem Kroniande Dalmatien mit Stiftungsplätzen jährlicher 48 fl. In Ermanglung von Invaliden können mit der Hälfte der Stiftungsplätze auch mittellose erwerbsunfähige Witwen und Waisen der im Dienste gestorbenen Krieger oder der betheilt gewesenen Invaliden bedacht werden. Das Capital besteht in 6516 fl. in National-Anlehens-Obligationen und 211 fl. Die Verwaltung des Fondes besorgt die Statthalterei zu Zara. Das Verleihungsrecht hat der Landes-Chef. (Abth. 6, Nr. 877, vom 1. Februar 1859.) 25» Deutsch-patriotische Vereins-Stiftung für Invalide vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts aus dem Feldzuge 1859, dann für dürftige Witwen und Waisen, sowohl von Officieren als von Soldaten oder Militär-Parteien, weiche im Jahre 1859 vor dem Feinde geblieben oder in Folge von Wunden oder Kriegs-Fatiguen gestorben sind. In deren Ermanglung können auch andere Militär-Invaliden betheilt werden. Auch die Individuen vom Freiwilligen-Corps, dann deren Witwen und Waisen haben Anspruch. Das Stiftungs-Capital besteht in 74.000 fl. ungarischer Grund-Entla- slungs-Obligationen, welche bei dem nieder-österreichischen Statfhalterei- Präsidium deponirt sind.