Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
754 Stiftungen. stolisclien Majestät, und das letzte Drittel am 24. December jeden Jahres, als am Geburtsfeste Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, ausbezahlen. Die Verwaltung der Stiftung ist dem k. k. Bezirks-Amte zu Hohenelbe gegen alljährliche Verrechnung an das k. k. Militär-Central-Rechnungs-Departement überlassen; das Verleihungsrecht aber steht der höchsten Militär-Behörde in Böhmen zu. (Section III, Abth.4, Nr. 12.774, vom 5. December 1855.) Des verstorbenen pensionirten Hauptmannes Philipp Bergler, für zwei aus Böhmen gebürtige Invaliden des Prager Invalidenhauses, welche bei der Jäger-Truppe gedient haben. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldver- sclireibung pr. 1180 fl. C. M. Die Betheilung hat am 1. Mai jeden Jahres stattzufinden. Das Vorschlagsrecht steht dem Prager Invalidenhaus-Commando und das Ernennungsrecht dem Landes-General-Commando zu Prag zu. (Abth. 20, Nr. 4131, vom 9. December 1857. O. Der Geschwister und Erben des Finanz-Ministerial-Rathes Wenzel Beyer, für zwei aus Czeikowitz in Mähren gebürtige Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht aus einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 11. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem betreifenden Gemeinde-Vorstände im Einverständnisse mit sämmtlichen Gemeinde-Räthen, unter Intervenirung und Zustimmung des jeweiligen Orts-Seelsorgers zu. (Abth. 20, Nr. 7, vom 6. März 1857.) 10. Eines patriotischen Bürgers Wiens, unter dem Namen eines „Biederfreundes des k. k. Militärs”. Zu einer täglichen Zulage für den jeweiligen ältesten, aus Steiermark gebürtigen Invaliden des Wiener Invalidenhauses. Das Capital besteht in einer Verlosungs-Obligation pr. 400 fl. C. M. zu 41/a pCt. Das Verleihungsrecht hat das Invalidenhaus-Commando. (L. 2501, vom 28. Juni 1808, und D. 3203, vom 25. November 1844.) 11. Böhmischer Invalidenfond vom Jahre 1849 für in den Jahren 1848—1849 im Kriege dienstuntauglich gewordene, aus Böhmen gebürtige Militärs und Feld-Aerzte, dann für Witwen und Waisen der vor dem Feinde Gefallenen oder sonst in ihrer Dienstpflicht Gestorbenen. In Ermanglung dieser Individuen an andere aus Böhmen gebürtige Krieger und Feld-Aerzte, welche im Dienste invalid wurden, sowie an deren'Witwen und Waisen. Das Stiftungs-Capital besteht in 41.371 fl. 5ö kr. C. M. Die Stiftungs-Plätze bestehen in jährlichen 100 fl. C. M. für Officiere, in 50 fl. für Unter-Officiere und 25 fl. für Gemeine. Die Capitalsverwaltung steht einer Commission unter Vorsitz des Landes-Chefs zu, welche auch das Verleihungsrecht ausübt. Das Vorschlagsrecht hat. der comman- dirende General in Böhmen. (Abth. 20, Nr. 253, vom 28. Jänner 1858.) 13. Der Maria Borzikowsky, für einen invaliden Gemeinen des Tyrnauer Invalidenhauses, welcher mit den Interessen eines Capitals von 755 fl. in verschiedener Währung zu betheilen ist. Das Verleihungsrecht ist dem Landes-General-Commando in Ungarn übertragen. (D. 3897, vom 10. September 1826, und D. 924, vom 24. Februar 1828.) 13» Des bürgerlichen Gastwirthes und Haus-Inhabers in Wien, Philipp Bosch.