Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. Des Post-Offieialen Constantin Adamek, aus Anlass der glücklichen Lebensrettung Seiner Majestät des Kaisers, für einen der bravsten österreichischen invaliden Krieger, ohne Unterschied der Nationalität. Das Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung von Í00 fl., mit dessen Interessen immer am 12. März die lebenslängliche Betheilung geschieht. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 3816, vom 28. October 1853.) 3. Des Agnethler Bezirkes in Siebenbürgen für dahin zuständige Invaliden. Das Capital besteht aus 8200 fl. in Spercentigen Grund-Entlastungs- Ohligationen, dessen Verwaltung die politische Ober-Behörde besorgt. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Hermannstadt zu (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.) 4L* Aspern-Stiftung. Aus mehreren Beiträgen zu Gunsten der, durch feindliche Wunden un- dienstbar gew ordenen, insbesondere der, in der Schlacht bei Aspern verwundeten, und dadurch realinvalid gewordenen Krieger. Das Capital besteht in 3970 fl. W. W. und 21.570 fl. C. M., wovon die Interessen jährlich am 21. Mai an 27 Invaliden vertheilt werden. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1412, vom 1. Juni 1843.) 5» Der Katharina Avakumovieh, geborne C»ukaly. Das Capital besteht in 400 fl. C. M. Von den abfallenden Interessen erhalten fünf Real-Invaliden im Pesther Invalidenhause jeder auf seine Lebenszeit eine monatliche Zulage. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Ungarn zu. (W. 16, vom 11. Jänner 1820.) G. Des Grafen Joseph Baworowski. Für fünf Invaliden des in Galizien zu errichtenden Invalidenhauses, oder, so lange diese Errichtung nicht stattgefunden hat, für fünf Patental- Invaliden aus dem Czortkower oder Tarnopoler Kreise. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Obligation pr. 1200 fl. C.M., wovon die Interessen jährlich am 18. August vertheilt werden. Das Verleihungsrecht steht der obersten Militär-Behörde in Galizien, die Obsorge über die Stiftung dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5238, vom 12. Juli 1854.) Des Gubernial-Rathes Wenzel Ritter v. Dergcnthal, vermehrt durch eine in den Gerichtsbezirken Ifiohenelfoe, Starkenbach und Kioclilitz eingeleitete Sammlung. Das Capital besteht in 3 Stück 5percentigen Obligationen des freiwilligen National-Anlehens vom Jahre 1854, zusammen pr. 1583 fl. W. W., von deren Interessen österreichische Militär-Invaliden, welche bei ihrer Aufnahme in den Militär-Stand Gemeinde-Angehörige der drei obbenannten Bezirke waren, eine Invaliden-Versorgung vom Staate gemessen, dann in besagten Bezirken ihren ordentlichen bleibenden Wohnsitz haben, vorzugsweise aber solche der obbezeichneten Invaliden, welche im k. k. Militär- Dienste verwundet wmrden sind, mit einer lebenslänglichen Rente jährlicher 31 fl. őst. W. für jeden — betheilt werden sollen. Von dieser Rente ist den Stiftlingen das erste Drittel am 24. April jeden Jahres, als dem Allerhöchsten Vermählungsfeste Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I., das zweite Drittel am 18. August, als am Geburtsfeste Seiner Apo- (Gedruckt am 28. April 1866.) 48