Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

748 Stiftungen. löl. Des Majors Cajetan v. Siemonski. Bestehend in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 600 fl. C. M., wovon die Interessen unter jene Mannschaft der bestandenen Esca- dron des Huszaren-Regiments Nr. 3, welche unter des Stifters Commando gedient hat, jährlich am 28. Februar, und bei deren Abgang unter die mit Tapferkeits-Medaillen deeorirte Mannschaft des nämlichen Huszaren-Regi­ments jährlich am Musterungstage zu gleichen Beträgen vertheilt, während der Zeit aber, wo wegen Mangel an dazu geeigneten Individuen keine Ver- theilung Statt haben kann, die Zinsen in so lange, bis sich dazu die Gelegen­heit ergibt, stets zum Capitale geschlagen werden. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant. (N. 2471, vom 24. Juli 1839.) 103« Des Capitän-Lieutenants Jacob v. Sperg. Das Capital besteht in einer 5percentigen Verlosungs-Obligation von 813 fl., von deren Interessen ein besonderer Equipirungsbeitrag von 60 fl. an jene Individuen verabfolgt werden soll, welche Zöglinge eines Militär- Erziehungshauses gewesen, und zu Officieren im Infanterie-Regimente Nr. 53 befördert worden sind. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2248, vom 28. Juni 1847, und D. 133, vom 13. Jänner 1848.) 103* Des Carl Strakaty, Tabak-Districts-Verlegers in Böhmisch- Leipa. Das Capital besteht in einer bpercentigen Staats-Schuldverschrei­bung pr. 500 fl., deren jährliche Interessen an jedem 15. August, als dem Gedächtnisstage des im Jahre 1799 erfochtenen Sieges bei Novi, an acht Mann (1 Corporal und 7 Gemeine) des Infanterie-Regiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4, worunter sich immer Ein Mann der 6. Compagnie zu befinden hat, vom Regiments-Commando zu vertheilen sind. (K. 1945, vom 22. April 1847.) 1Ö3. Des Freiherrn Carl v. Sjljerg1, der als Oberüeutenant im Küras- sier-Regimente Nr. 2 gedient hat. Für einen verdienstvollen Mann dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen, dann in einer 41/apercentigen Staats-Schuldverschreibung, jede zu 100 fl., zusammen 200 fl. C. M. Das Recht der Wahl des jährlich zu betheilenden Mamies steht dem jeweiligen Rcgiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 2452, vom 19. Mai 1862.) 1Ö3> Des Rittmeister-Auditors Joseph v. Saathrnárj. Das Capital besteht in einer Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl., wovon die Interessen alle vier Jahre mit 200 fl. C. M. für einen zum Officier avaneirenden Wachtmeister des Huszaren-Regiments Nr. 5, welcher nicht nur ein geborner Ungar, sondern auch der ungarischen Sprache vollkommen mächtig und gut conduisirt sein muss, zur Equipirung bestimmt sind, ohne dass derselbe des von Seite des Aerars zu bewilligenden Equi- pirungs-Douceurs desshalb für verlustig erklärt werden soll. Das Betheilungsreclit steht dem Regiments-Commando zu. (D. 3386, vom 27. September 1845.) 106« Des Lieutenants Franz v. Szilley. Zu Gunsten des Infanterie-Regiments Nr. 76, für einen durch Fleiss und gute Aufführung sich auszeichnenden aus Oedenburg gebürtigen Gemeinen

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