Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 749 der 7. Compagnie, welcher am 17. Juni, als dem Sterbetage des Stifters, durch das Regiments-Commando mit den Interessen der apercentigen Stif­tungs-Obligation pr. 165 fl. zu betheilen ist. (D. 2499, vom 16. Juli 184a, Abth. 20, Nr. 2848, vom 7. September 1857, und Abth. 9, Nr. 473, vom 29. Jänner 1862.) IO?« Des Rittmeisters Andreas Grafen v. Tliürheim, zur Betheilung von zwei gut eonduisirten Männern der 3. Escadron des Uhlanen-Regiments Graf Wallmoden Nr. 5. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 300 fl. Die Betheilung hat jährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph stattzufinden. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 3. Escadron, das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 3856, vom 22. November 1857.) 108« Des Rittmeisters Andreas Grafen v. Thürheim, zur Betheilung von zwei gut eonduisirten Männern der 2. Escadron des Uhlanen-Regiments Erzherzog Ferdinand Maximilian Nr. 8. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 300 fl. Die Betheilung hat jährlich am IS. Juli, als dem Erinnerungstage eines bei der Festung Carlsburg stattgehabten Gefechtes, zu geschehen. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 2. Escadron, das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 3856, vom 22. November 1857.) lOf). Seiner Durchlaucht des Feldmarschall-Lieutenants Fürsten Friedrich Thurn und Taxis. Für Einen, höchstens zwei verdiente dürftige Soldaten aus dem Mann­schafts-Stande des Kriegsdampfers Fürst Wilhelm Taxis oder im Falle der Abrüstung dieses Kriegsschiffes für einen oder höchstens zwei verdiente dürftige Soldaten aus dem Mannschafts-Stande der zu Venedig stationirten Marine-Truppen-Abtheilungen für den Flottillen-Dienst. Das Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 230 fl. C. M., dessen Interessen immer am 10. Juni zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Hafen-Admiralate zu Venedig zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5256, vom 17. December 1853, und Abth. 9, Nr. 1866, vom Jahre 1864.) HO. Anton Tobisch’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewid­meten Capitals von 200 fl. in einer opercentigen Metallique-Obligation, für den würdigsten Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 18 gewidmet sind. Ein im Kriege invalid und arbeitsunfähig Gewordener hat den Vorzug. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 1502, vom 20. Februar 1860.) 111. Der Stadt-Gemeinde Treviso. Mit einem Capitale von 1000 österreichischen Liren, wovon zum Anden­ken der dort im Jahre 1843 geschehenen Fahnenweihe des 3. Bataillons von dem Infanterie-Regimente Nr. 16, die jährlichen opercentigen Interessen am 18. September jeden Jahres, als dem Gedächtnisstage der Fahnenweihe, an den würdigsten Mann des Bataillons, vom Feldwebel abwärts, erfolgt werden. Das Verleihungsrecht hat das Regiments-Commando. (L. 2641, vom 19. Juni 1850.)

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