Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 747 weihe des seinen Namen führenden Infanterie - Regiments Nr. 67, für vier Individuen dieses Regiments, und zwar für gut conduisirte Fahnen­führer und die vorzüglichsten alten Soldaten vom Corporalen abwärts des Loco-Standes, eventuell auch für Mannschafts-Witwen und Waisen vom Feld­webel abwärts, dann für vermögenslose Officiere, Unter-Oflficiere und Gemeine. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5percentigcn Staatsanlehens-Losen vom 15. März i860, jedes zu 500 fl. mit der Bezeichnung: Serie Nr. 5807, Gewinn Nr. 13 und 14, verzinslich vom 1. November 1861. Das Vorschlagsrecht hat eine aus dem Obersten, den Stabs-Officieren und dem Auditor des Regiments zusammengesetzte Commission, das Verleihungsrecht der jeweilige Regiments-Inhaber und in dessen Ermanglung das Kriegs-Ministerium auszu­üben. (Abth. 9, Nr. 297, vom 23. Jänner 18Ő2.) 92. Des Feldzeugmeisters, Civil- und Militär-Gouverneurs in Sieben­bürgen, Carl Fürsten zu Schwarzenberg. Für das Infanterie-Regiment Kronprinz Erzherzog Rudolph Nr- 19. Wornach jährlich am Sterbetage des Stifters (25. Juni) der älteste Unter-Offieier und ein braver Invalide dieses Regiments mit den Stiftungs- Interessen gleichmässig betheilt werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5pereentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 3370, vom 12. April 1839.) ÍJ§. Des Lieutenants Johann Seidl. I. Für sechs dienende Gemeine des Kürassier-Regiments Nr. 8. Hierbei sollen treue und brave, vor dem Feinde sich ausgezeichnete Soldaten den Vorzug haben. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen siebenhürgischen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 1450 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. II. Für eine dürftige Suhaltern-Officiers-Witwe, welche auf eine Ver­sorgung vom Staate keinen Anspruch hat. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen galizisehen Grund- Entlastungs-Obligation pr. 1200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 6873, vom 17. September 1864.) 99* Des Oberlieutenanls Victor Felix Sessler, vom Infanterie-Regimente Erzherzog Franz Carl Nr. 52, für zwei Soldaten vom Feldwebel abwärts dieses Regiments, welche in der Schlacht bei Solferino am 24. Juni 1859 invalid ge­worden sind, und in deren Ermanglung für sonst im Dienste invalid gewordene Soldaten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 500 fl. Oesterr. Währung, deren Interessen jährlich am 18. August an die Stiftlinge zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Ofen zu. (Abth. 13, Nr. 3030, vom 9. Juli 1860.) lOO. Des Gratzer Bürgers F. E. Settele. Für einen in den Feldzügen im Jahre 1848 und 1849 sich ausgezeichneten Artilleristen des vormaligen 4., dermaligen 3. Artillerie-Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem genannten Regiments-Commando zu. (L. 6162, vom 9. December 1850, und Sectio« Ml, Abth. 4, Nr. 4384, vom 30. April 1835.)

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