Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
746 Stillungen. mit der Bestimmung gewidmet, dass von den alljährlich eingehende® Interessen dem ältesten Feldwebel dieses Regiments die Hälfte, dem ältesten Corporal ein Viertheil, und den zwei ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Vierthei] durch das Regiments-Commando als eine Zulage erfolgt werden soll. (N. 671, vom 10. März 1827.) 91. Des Pfarrers Nicolaus Rosenitseh zu Drassmarkt in Ungarn, für zwei würdige, verdiente Unter-Officiere des jeweilig in Oedenburg statio- nirten Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 48. Im Falle des Ausmarsches dieses Bataillons bleibt die Vertheilung der Interessen nach gemachter Widmung dem Regimente überlassen. Das Stiftungs-Capital besteht in der apercentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 12.452, ddo. 1. April 1855, pr. 400 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des in Oedenburg stationirten Bataillons, das Bestätigungsrecht dem daselbst befindlichen Generale zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1196, vom 3. Februar 1836.) 92. Der Stadt-Gemeinde Rovigo. Mit einem Capitale von 400 11. C. M., wovon zum Andenken der im Jahre 1841 geschehenen Fahnenweihe des 1. Bataillons des Infanterie- Regiments Nr. 45, die jährlichen Spercentigen Interessen an den würdigsten Mann des Bataillons vom Feldwebel abwärts erfolgt werden sollen. Die Auswahl und Betheilung steht dem Regimeuts-Commando zu. 93. Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung, welche von dem Officiers-Corps des Serbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14, zur fortwährenden Erinnerung an die für alle Völker Oesterreichs segensreiche Geburtsfeier Seiner kaiserl. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Kronprinzen, gegründet wurde. Das Stiftungs-Capital besteht in einer auf die Stiftung vinculirten Staats- Schuldversehreibung pr. 600 fl. C. M., von deren jährlichen Spercentigen Interessen drei der bedürftigsten, gut conduisirten Grenzer des besagten Regiments, ohne Unterschied der Religion, alljährlich am 21. August irn Stabs-Orte Weisskirchen mit gleichen Beträgen betheilt werden. Das Verleihungsrecht steht über Vorschlag der Landes-Compagnien, deren jede Einen der bedürftigsten Grenzer beantragt, dem jeweiligen Commandanten des Serbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14 zu. (Abth. 16, Nr. 2378, vom 27. Juni 1839.) 94. Der Maria Victoria Rupp. Die Zinsen von dem Stiftungs-Capitale pr. 1000 fl. C. M. sind alternativ für einen Studenten der Heilkunde, oder für einen Cadeten von einem böhmischen Regimente his zu dessen Beförderung gewidmet. Dermal haben die männlichen Rupp'schen Descendenten das Verleihungsrecht, in welches nach deren Absterben das Landes-General-Commando in Böhmen tritt. (M. 280, vom 13. Juni 1814.) 95. Des Majors Ludwig v. Schiller, vom Kürassier-Regimente Nr. 3. Für den jeweiligen Estandart-Führer dieses Regiments. Bestehend in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 125 fl., wovon die ganzjährigen Interessen immer am 6. April, als dem Tage der Schlacht bei Izaszek, durch das Regiments-Commando zu erfolgen sind. (L. 6984, vom 23. December 1831.) 9ß. Des Feldmarschall - Lieutenants Joseph Ritter v. Schmerling» zur Erinnerung an die am 9. Jänner 1862 stattgefundene Fahnen