Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 745 Für zwei Individuen der Mannschaft des Infanterie-Regiments Nr. 28 vom Feldwebel abwärts, welche in den Jahren 1848 und 1849 sich durch besondere hervorragende Kriegsthaten ausgezeichnet haben , und bei deren Abgänge für solche, welche sich durch musterhaftes Betragen her- vorthun. Das Stiftungs-Capital besteht in 4 Stück öpereentigen Metallique-Obli- gationen, jede á 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten dieses Regiments zu. Die Vertheilung geschieht jährlich am 6. October, als am Todestage des um das Allerhöchste Kaiserhaus und den Staat hochverdienten Feidzeugmeisters und Regiments-Inhabers Grafen Theodor Baillet de Latour. (L. 174, vom 28. Jänner 1851.) S1?. Regiments-Stiftung des Officiers-Corps des Artillerie- Regiments Nr. 3. Das Capital beträgt 1500 fl. in 4percentigen Metallique-Obligalionen, wovon die Interessen jährlich am 22. März, als dem Erinnerungstage der 50jährigen Dienstes-Jubelfeier des Regiments-Inhabers Feld-Zeugmeisters Freiherrn v. Augustin an drei der am längsten im Regimente brav gedienten Leute, vom Feuerwerker abwärts, zu gleichen Theilen zu vertheilen sind. — Die Wahl dieser Individuen ist dein Feldzeugmeister Freiherrn v. Augustin überlassen, nach dessen Ableben aber geht das Verleihungsreeht auf das jeweilige älteste, als Ober-Oft'icier in der k. k. Armee dienende Mitglied der Freiherr v. Augustin’sehen Familie über. Das Vorschlagsrecht hat das 3. Ar- tillerie-Regiments-Commando. Sollte einstens kein Mitglied dieser Familie als Ober-Oft'icier in der k. k. Armee dienen, so übergeht das Recht an den jeweiligen Regiments-Inhaber. (D. 3204, vom 6. December 1844.) SS. Der Gräfin v. iidchenbach-Lessonitz. Das Capital besteht in 4 Stück Verlosungs-Obligationen ä 4 Percent C. M., zusammen 1150 fl., wovon die Interessen pr. 46 fl. C. M. als Zulage für die, in das Civil-Hospital zu Carlsbad jeweilig aufzunehmende, der dortigen Heilquellen bedürfende Militär-Mannschaft in so lange verwendet werden sollen, bis dereinst ein Militär-Badhaus wird errichtet werden können. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen commandirenden Generale in Böhmen zu. (O. 378, vom 13. Februar 1842.) Sf>. Des Rittmeisters Friedrich Freiherrn von Reitasenstein , der Areieren-Leihgarde, wornach von zwei Drittheilen der Stiftungs-Interessen zwei der bestconduisirten Corporale und zwei derlei Gemeine der 14. Compagnie des Infanterie-Regiments Nr. 25 jährlich zu betheilen sind. Das letzie Diittel der Interessen ist, nach Abzug von 2 fl. C. M. für eine Seelenmesse für den Stifter, die jährlich am 6. Mai zu lesen ist, zur Capitalisirung, sonach Erhöhung des Stiftungs-Capitals, beziehungsweise der Interessen zu verwenden. Das Stiftungs-Capital besteht in 3755 fl. und zwar in 3665 fl. Oesterr. Währung und einer National-Anlehens-Obligation von 90 fl. Das Vorschlagsrecht hinsichtlich der zu betheilenden Individuen steht dem betreffenden Compagnie-Commandanten mit Einverständnis« der Ober-Officiere, das Verleihungsrecht dem Regiments-Commandanten zu. (Ahtli. 9, Kr. 903, vom 3. Februar 1864.) 90. Des Wiener Bürgers und gewesenen Feldwebels Gottlieb Rej- mann. Zum Andenken seiner Dienstleistung im Infanterie-Hegimente Hoch- und Deutschmeister Nr. 4 hat derselbe eine Banco-Obligation pr. 1000 fl.