Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

744 Stiftungen. 81. Mehrerer Gemeinden des politischen Bezirkes St« Pölten, aus Anlass der glücklichen Rettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. Für einen mit Auszeichnung dienenden Mann des Infanterie-Regiments Nr. 49. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 3yäpercentigen Verlosungs-Obli­gation pr. 325 fl. Das Erneunungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commaudant, die Obsorge über die Stiftung das Kriegs-Ministerium. (Section III, Abth. 4, Nr. 8601, vom 6. October 1854.) 83. Der Stadt-Gemeinde St. Pölten, zur Betheilung eines verdienst­vollen Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 49 mit den Interessen des Stiftungs-Capitals, am 18. Februar jeden Jahres. Das Stiftungs-Capital beträgt 360 fl. in Spereentigen Staats-Schuldver­schreibungen. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Begiments-Coinmandanten zu. (Abth. 20, Nr. 1925-1942, vom 10. Juli 1857.) 83* Des Gutsbesitzers und Tuch-Fabrikanten Abraham Popper in Brünn. Für die zwei würdigsten, im Huszaren-Regimente Graf Radetzky Nr. 3 dienenden Veteranen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuld­verschreibung pr. 1000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 1566, vom 16. Mai 1858.) 8!4. Des Militär-Verpflegs-Vervvalters Demeter Procopiew, wornach die vom Stiftungs-Capitale jährlich entfallenden Zinsen an zwei der ältesten und präsenten im Uhlanen - Regimente Nr. 9 dienenden Individuen vom Wachtmeister abwärts, welche die vorzüglichste Conduite haben, und zwar alljährlich am 21. August, als dem glorreichen Geburtstage Seiner kaiserl. königl. Hoheit des Kronprinzen Erzherzogs Rudolph, an den Ersteren, an den Letzteren aber alljährlich am 30. November, als dem Namenstage des vom Jahre 1822 bis 1840 gewesenen Regiments - Inhabers, GdC. Andreas von Schneller, zu gleichen Theilen verabreicht werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer üpercentigen National-Anlehens- Obligation im Betrage von 1000 fl. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Inhaber über Vorschlag von Seite des Regiments. (Abth. 6, Nr. 3684, vom 30. April 1859.) 85« Des Patriarchen und Erzbischofes von Erlau, Johann Ladislaus Pyrker v. Felsö-Eör, wodurch derselbe das zu Carlsbad angekaufte Haus Nr. 316 zur unentgeltlichen Unterkunft für curbedürftige, mittellose Offieiere der k. k. Armee gewidmet hat. Dann die weitere Stiftung dieses Patriarchen, wodurch ein ganz einge­richtetes Badhaus zu Hof-Gastein zur Aufnahme für kranke Militärs bestimmt, und 11 Stück Actien des dort bestehenden Wasserleitungs-Vereines im Ge- sammtbetrage von 273 fl. und einer 5percentigen Metailique-Ohligation die­sem künftigen Militär-Badhause gewidmet worden sind. Die Disposition steht dem Kriegs-Ministerium zu. (O. 620, vom 31. December 1839.) 8<». Des Einreichungs-Protokolls-Directions-Adjuncten der nieder­österreichischen Provinzial-Bau-Direction Anton Rauch.

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