Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 743 ’S'5. Eines ungenannt bleiben wollenden Patrioten. Für den wackersten, oder einen blessirten Gendarmen vom Wachtmei­ster abwiirts des Postens Bruck an der Mur. Das Capital besteht in einer opercentigen Obligation pr. 100 fl., deren Interessen von dem Commandanten des 12. Gendarmerie-Regiments zu ver­theilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 5018, vom 7. December 1853.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge geschehener Auflösung des 12. Gendarmerie-Regiments, und Vereinigung seiner Abtheilungen mit dem 1. Gendarmeric-Regimente, hat die von einem ungenannt bleiben wollenden Patrioten für einen Gendarmen des Postens Bruck an der Mur gegründete Stiftung auf das 1. Gendarmerie- Regiment überzugehen. (Abth. 9, Nr. 1965, vom 25. April 1862.) '3'ß. Patriotischer Geber aus den Jahren 1813 und 1814. Zur Belohnung und Unterstützung verdienter, hilfsbedürftiger Krieger der k. k. Armee und zur Unterstützung von Militär-Witwen und Waisen. Das Capital besteht in 104.460 fl. in Staats-Schuldverschreibungen. Das Verleihungsrecht wird durch den jeweiligen Kriegs-Minister ausgeübt. (D. 5159, vom 9. December 1838.) ii. Des Landtags-Abgeordneten und Herrschafts-Besitzers Johann Pauer, für einen im dänischen Feldzuge (1864) blessirten Unter-Ofücier oder Gemeinen des Infanterie-Regiments Nr. 27, oder dessen würdige Angehörige, und in Ermanglung solcher Personen an einen andern im Felde blessirten Soldaten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Metallique-Staats- Schuldverschreibung pr. 200 fl. Oesterr. Währilng. Das Verleihungsrecht steht dein jeweiligen Regiments-Coinmandanten zu. (Abth. 9, Nr. 3434, vom 9. Mai 1864.) ?§• Des k. k. privilegirten Grosshändlers Alois Friedrich Perisutti. Unter dem Namen „Perisutti’s <iem!arsneii-$tiftung“ zur jähr­lichen Betheilung von zehn ausgezeichneten Gendarmen mit je 10 fl. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 2000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Gendarmerie-General-Inspector zu, und die Betheilung hat jährlich am 18. August zu geschehen. . (Section III, Abth. 4, Nr. 2672, vom 15. März 1855.) í?|. J. C. Pezledrer’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewidmeten Capitals von 1000 fl. in einer opercentigen Metallique-Obligation an den Tapfersten der Tapferen des Infanterie-Regiments Nr. 27, vom Feld­webel abwärts, weicher sich im Felde auszeichnete oder krüppelhaft gewor­den ist, mit besonderer Berücksichtigung jener, welche aus dem Bezirke Fronleiten gebürtig sind, am Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät zu verleihen sind. Das Vorschlagsrecht steht dem Regiments-Commando, das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 561, vom 31. Jänner 1860.) 80. Des Titular-General-Kriegs-Commissär Joseph Pöllinger. zur Betbeilung eines verdienstvollen gut conduisirten mittellosen Unter-Officiers des Infanterie-Regiments Nr. 61. Das Stiftungs-Capital besteht in der 4pereentigen Metallique-Staats- schuld-Verschreibung Nr. 2668, pr. 200 11 C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Regiments-Commando zu. (Abth. 9, Nr. 709, vom 12. Februar 1862.)

Next

/
Thumbnails
Contents