Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

742 Stiftungen. disch-venetianischen Königreiche, zum Andenken an die am 8. April 1855 begangene Feier des 50jährigen Dienst-Jubiläums des Feldmarsehall-Lieu­tenants , Feld-Artillerie-Directors dieser Armee und Oberst-Inhabers des 5. Artillerie-Regiments, August Freiherrn v. Stwrtnik, für Einen Feuer­werker, Einen Corporal und Einen Vormeister des 5. Artillerie-Regiments, welche jährlich am 8. April mit den Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei Spercentigen Staats-Schuldver­schreibungen pr. 2000 fl. und 100 fl. C. M., dann in einer 5percentigen Na- tional-Anlehens-Obligation pr. 500 fl. C. M. Den Vorschlag über die zu Betheilenden hat eine aus einem Major, aus Ober- und Unter-Officieren jeder Charge und einem Vormeister zusammengesetzte Commission des 5. Artillerie-Regiments an das Regiments-Commando zu erstatten, welches den­selben zu bestätigen und die zu Betheilenden dem jeweiligen Feld-Artillerie-Director der Armee im lombardisch-venetianischen Königreiche anzuzeigen hat. (Section III, Abth. 4, Nr. 14.555, vom 31. December 1855.) ?1. Des Officiers - Corps des Linien-Infanterie-Regiments Graf Mensdorff-Pouilly Nr. 73, zum ewigen Gedächtnisse an die Feier der ersten Fahnenweihe im Regimente, eine Stiftung unter dem Namen „Graf Mensdorff- Pouilly 73. Linien-Infanterie-Regimenfs-Fahnenweihe-Stiftung vom Jahre 1862“ für jenen Mann des Regiments, welcher der Erste unter den Fahnen des neuen Regiments die goldene oder silberne Tapferkeits-Medaille erringt. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spercentigen Staats-Schuldvr r- schreibung aus dem Anlehen vom Jahre 1860, Serie 4753, Gewinn-Nr. 10 pr. 500 fl. ö. W. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 4984, vom 2. October 1862.) 1$. Der Stadtgemeinde Olmiilz, wornach die Interessen des gewid­meten Capitals pr. 3500 fl. in National-Anlehens-Obligationen am 24. Juli jeden Jahres an sieben invalid gewordene Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 54, zur Erinnerung an die im Jahre 1848 bei Somma-Campagna gefalle­nen Helden des Regiments, mit je 25 fl. vertheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu (Abth. 15, Nr. 4207, vom 21. August 1860.) Der Stadt-Gemeinde Padua. Das Capital besteht in vier Stück Spercentigen Metallique-Obligationen zu 100 fl., welche die Stadt Padua zur Erinnerung an die am 27. Septem­ber 1841 auf der Insel Lido nächst Venedig stattgehabte Feier der Fahnen­weihe des 3. Bataillons vom Infanterie-Regimente Nr. 13 mit der Bestim­mung gewidmet hat, dass die Interessen am 27. September alljährlich an drei invalide, oder in deren Ermanglung an andere drei brave Soldaten des gedachten Bataillons, welche aus Padua gebürtig sind, vertheilt werden sollen. Das Vorschlagsrecht hat das 3. Bataillon des gedachten Regiments, jenes der Betheilung die Municipal-Congregation dieser Stadt. (L. 1476, vom 28. April 1843.) Der Verwaltungs-Beamten der Reichs-Domäne Pardubitz. Für einen unterstützungsbedürftigen, brav dienenden Soldaten des jeweilig zu Pardubitz oder in einem zunächst liegenden Gebiete garnisoni- renden Truppenkörpers. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des betreffenden Truppenkörpers zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8838, vom 13. October 1854.)

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