Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 741 tage der von Seiner k. k. Apostolischen Majestät am 26. Juni 1852 vorge- nommenen Medaillen-Vertheilung a n die sich in der Schlacht bei Szörög durch ihr tapferes Benehmen ausgez eichneten Individuen des Regiments, an drei verdienstvollste, präsente Mann dieses Regiments vom Feldwebel abwärts zu erfolgen sind. Die Verleihung geht vom jeweiligen Regiments-Inhaber auf den Vorschlag des Regiments-Commandos aus. (L. 1242 und 1253, vom 12. Mai 1853.) 6?. Des Officiers-Corps des Dragoner-Regiments Nr. 4. Zur Erinnerung an ihren durch plötzlichen Tod am 29. December 1846 ihnen entrissenen Obersten Victor Grafen Zichv-Ferraris, bestehend in einer Spercentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl., deren Interessen jährlich am 29. December, als dem Sterbetage des genannten Obersten, an einen verdienstvollen Corporal und Gemeinen dieses Regiments vertheilt werden sollen. (K. 2712, vom 1. Juni 1848.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge der stattgefundenen Auflösung des Dragoner-Regiments Grossherzog von Toscana Nr. 4 hat die von dem Officiers-Corps dieses Regiments gegründete Stiftung auf das Kürassier-Regiment Kaiser Nicolaus Nr. 5 überzugehen, daher der jeweilige Commandant dieses Regiments das Verleihungsrecht auszuüben. Die bisherige Stiftungs-Obligation ist in die 5pcreentige Haupt-Obligation Nr. 7586, ddo. 1. Juli 1858, pr. 1000 fl. mit Verzinsung vom 1. Juli 1860 umgeschrieben, und bei der Universal-Militär-Depositen-Administration hinterlegt worden. (Abth. 15, Nr. 5132, vom 1. October 1860.) 6S. Des Officiers-Corps des 41. Infanterie-Regiments, aus Anlass der am 9. Mai 1855 stattgefundenen Fahnenweihe bei dem eigenen Grenadier-Bataillon, für die drei ältesten, durch gute Dienstleistung ausgezeichneten Veteranen des Regiments, vom Feldwebel abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 3024, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 1000 fl. C. M., deren Interessen von dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu vertheilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 9621, vom 7. September 1855.) 69. Des Officiers-Corps des Infanterie-Regiments Nr. 60, zur Erinnerung an die im Jahre 1850 in Wien stattgehabte Fahnenweihe des Regiments, unter der Benennung: „60. Infanterie-Regiments-Fahnenweihe- Stiftung vom Jahre 1850.“ Das Stiftungs-Capital besteht in 2500 fl. C. M. in Spercentigen Staats- Obligationen, und sind die jährlich entfallenden Interessen pr. 125 fl. C. M. zur Unterstützung von fünf präsenten im Regimente dienenden Individuen vom Feldwebel abwärts, welche von vorzüglicher Conduite sind, bestimmt, und zwar: die erste Prämie mit 40 fl., drei Prämien jede mit 25 fl., und die letzte Prämie mit 10 11. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Regiments-Inhaber über Vorschlag des vom Officiers-Corps selbst gewählten Ausschusses, unter Präsidio des jeweiligen Regiments- Commandanten, zu. Die Vertheilung geschieht am 18. August eines jeden Jahres, als dem glorreichen Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. (Section III, Abth. 4, Nr. 10.661, vom 14. August 1856.) 70. Des Officiers-Corps und der dem Officiers-Charakter Aequiparirenden der Artillerie-Waffe der k. k. Armee im lombar