Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

736 Stiftungen. Das Verleihungsrecht hatte der FZM. Freih. Kempen von Fichtenstamm ; nach seinem Ableben hatte dasselbe an den Commandanten des Militär-Polizei-Waeh- Corps überzugehen. (Abth. 6, Nr. 1674, vom 26. Februar 1839.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge Auflassung der Militär-Poli- zei-Wach-Corps-Abtheilung zu Gratz, ist diese Stiftung auf das 1. Gendar­merie-Regiment mit allen seinen Modalitäten übergegangen. (Abth. 13, Nr. 7193, vom 23. December 1860.) itl. Der Oberstens-Witwe Thecla von Kör vér. unter dem Namen „Oberst Johann Nepomuk von Körvér-Stiftung vom 23 Apri!1862“ für die zwei Jüngst dienenden, bravsten und unbemitteltsten Gemeinen des Huszaren- Regimenfs Churfürst von Hessen-Cassel Nr. 8. Das Stiftungs-Capital besteht in einer äpercentigen Staats-Schuldver- chreibung pr. 1060 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 3037, vom 4. October 1862.) Des Majors Franz Kollmann des Infanterie-Regiments Nr. 61. Das Capital besteht in einer Spercentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl., wovon die Interessen am 19. April, als dem Geburtstage Seiner Majestät Kaiser Ferdinand I., an den ältesten in der 1. Compagnie des Regi­ments dienenden Gemeinen auszufolgen sind. Das Verleihungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (K. 3089, vom 18. Juni 1848.) 43« Des priv. Grosshändlers Philipp G. Kopelly zu Pesth, wornach jener Gendarme vom Wachtmeister abwärts des 6. Gendarmerie-Regiments am 18. August jährlich betheilt werden soll, welcher im Laufe des der Ver- theilung vorausgegangenen Jahres sich besonders ausgezeichnet hat. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 12.099, ddo. 1. Jänner 1835, pr. 300 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Gendarmerie-General-Inspector zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 9839, vom 29. September 1833.) Des Bisehofes zu Tribunitz und Statthalterei-Rathes zu Ofen Johann v. Koválik, für das Linien-Infanterie-Regiment Nr. 33. Das Capital beträgt 2000 fl. W. W. und 200 fl. C. M. Von den Interes­sen erhält der Regiments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vorabende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bei Novi, ein heili­ges Mess-Opfer für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regimente vom Unter-Officier oder Cadeten befördertes verdienstliches In­dividuum nach der Wahl des jeweiligen Regiments-Commandanten einen Equipirungs-Beitrag. (Vom 28. Juli 1820.) 45. Des Radwerk-Besitzers Leopold Hramefz v. Ulienthal. Für jene zwei Krieger des Infanterie-Regiments Grossfürst Nicolaus Czesarewitsch von Russland Nr. 61, welche die Verlockungen zum Treu­bruche mit Abscheu zurückgewiesen haben, und nach deren Ableben für fünf der würdigsten Krieger dieses Regiments. Das Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl., deren Interessen jährlich am 18. August zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht, nach dem Ableben der erwähnten zwei Krieger, steht dem jeweiligen Commandanten des genannten Regiments zu. (Abth. 6, Nr. 7494, vom 17. August 1859.)

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