Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

732 Stiftungen. Das Stiftungs-Capital besteht in bpercentigen Staats-Schuldverschrei­bungen des Lotto-Anlehens vom Jahre 1860, zusammen im Nennwerthe von 400 fl. Oesterr. Währung. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu, und sind die Stiftungs-Interessen jährlich am Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers dem gewählten Krieger zu erfolgen. (Abth. 9, Nr. 10.544, vom 19. December 1863.) S3« Des Gina Wuko. Zur Gedächtnissfeier des 17. Octobers 1817, als dem Tage der Aller­höchsten Ankunft weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. in Sémiin. Das Capital besteht in 40011. C. M., dessen Zinsen alle Jahre an diesem Tage an zwei verdiente Gemeine der jeweilig dortigen Garnison zu erfolgen sind. Das Landes-General-Commando zu Temesvár hat das Verleihungsrecht. (Vom 19. Juni 1818.) 33:« Des Majors Joseph Gissl und des pensionirten Hauptmannes Carl Hnebmann, zur Betheilung eines Unter-Officiers und ei nes Mannes der 2. Compagnie des Genie-Regiments Nr. 1 (vormals 2. Sappeur-Feld- Compagnie), welche die Tapferkeits-Medaille besitzen. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung von 200 11. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 2. Compagnie des Genie-Regiments Nr.l und die Obsorge über die Stiftung dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5886, vom 5. Juni 1855, und Nr. 4237, vom 8. April 1856.) Nachtrags-Bestimmungen. Nachdem in Folge der neuen Organisirung der Genie-Truppe das 5. Ge­nie-Bataillon aufgelöst und die 1. Compagnie desselben als 5. Compagnie in das errichtete Genie-Regiment Nr. 2 eingetheilt wurde, so hat die Stiftung des Majors Gissl und des pensionirten Hauptmanns Carl Huebmann, für einen Unter-Ofl'icier und einen Mann der 1. Compagnie des 5. Genie-Ba­taillons, auf die 5. Compagnie des Genie-Regiments Nr. 2 überzugehen, wo­bei die sonstigen Modalitäten der Stiftung aufrecht erhalten bleiben. (Abth. 9, Nr. 2661, vom 25. Juli 1861.) 25« Des Francesco nobile di Giustiniani zur immerwährenden Erinnerung an die glückliche Lebensrettung Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I., zur Betheilung eines treuen tapferen Soldaten von einem der vier venetianischen Infanterie-Regimenter Nr. 13, 16, 26 und 45, mit 60 österreichischen Liren jährlich in der Art, dass alle Jahre an ein anderes dieser Regimenter die Reihe kömmt. Die Betheilung hat immer im Monate Februar stattzufinden, und die Wahl des zu betheilenden Soldaten steht dem jeweiligen Commandanten des betreffenden Regiments zu. Die Stiftung pr. 400 fl. C. M. ist durch Einverleibung des Pfandrechtes auf die dem Stifter gehörigen Parzellen in der Steuer-Gemeinde Serego, District Padua, sichergestellt. (Section III, Abth. 4, Nr. 349, vom 14. Jänner 1856.) Nachtrags-Bestimmung. Nachdem in Folge der neuen Formation der Infanterie-Regimenter nebst den Infanterie-Regimentern Nr. 13, 16, 26 und 45 auch jene: Nr. 38, Nr. 79 und Nr. 80 zu den venetianischen zählen, so wird diese Stiftung nach dem Willen des Stifters auf die drei letztgenannten Infanterie-Regimenter Nr. 38, 79 und 80 unter den gleichen Modalitäten ausgedehnt. (Abth. 15, Nr. 5400, vom 9. October 1860.)

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