Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 733 26. Des Platz-Obersten August Freiherrn v. Godart. Das Capital besteht aus vier Stück Bank-Actien, jede pr. 500 fl. Die jährlich entfallenden Dividenden sind in zwölf gleichen Theilen unter den Estandart-Führern und acht verdientere Qua-Wachtmeister des Dragoner- Regiments Nr. 2 zu vertheilen; sollten mehr oder weniger als acht Qua- Wachtmeister im Regimente vorhanden sein, so hat eine aus dem ältesten Escadrons-Commandanten, dann einem von seinen Kameraden gewählten Ober- und Unterlieutenant zusammengesetzte Commission zu bestimmen, im ersteren Falle, welche von den Qua-Wachtmeistern und im letzteren Falle, welche Corporale nebst den vorhandenen Qua-Wachtmeistern in den Stiftungs-Genuss zu treten haben. (L. 1034, vom 8. März 1851.) Nachtrags-Bestimmung. Nachdem in Folge der neuen Formation der Cavallerie bei jedem leichten Regimente nur Ein Estandart-Führer systemisirt ist, welcher in seinen Bezügen jener eines wirklichen Wachtmeisters gleichgestellt ist, so sind nunmehr zwölf der würdigsten und bedürftigsten Unter-Officiere aus der Charge der Zugsführer und Corporale von den entfallenden Dividenden zu betheilen, wobei die Individuen mit der Wachtmeisters-Auszeichnung vorzugsweise zu berücksichtigen sind. (Abth. 9, Nr. 2124, vom 23. März 1863.) 27« Des Majors Anton Grafen v. Gorcey. Es bestehen drei Capitalien, und zwar: a) in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 500 fl. C. M.; b) in vier 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 400 fl. C. M.; c) in vier 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 400 fl. C. M. Jedes dieser drei Capitalien hat die Bestimmung, dass von seinen Interessen alljährlich ein ganz mittelloser verdienstvoller subalterner Officier, welchem zum Gebrauche der Carlsbader Brunnen-Cur die Unterkunft in dem dortigen Officiers-Badhause bewilliget wird, betheilt werden soll. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militär-Commandanten in Böhmen zu. (N. 1528, vom 30. Mai 1846, und N. 923, vom 26. September 1848.) *8» Des Majors Anton Grafen v. Gorcey. Zu Gunsten der die Carlsbader Brunnen-Cur gebrauchenden ganz mittellosen verdienstvollen subalternen Officiere, als vierter Stiftungsplatz, mit jährlichen Interessen von 20 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militär-Commandanten in Böhmen zu. (D. 290, vom 18. Jänner 1850.) 29. Des Gratzer Bürger-Corps, für zwei der ärmsten und würdigsten in der Schlacht bei Oeversee (1864) verwundeten aus Steiermark gebürtigen Krieger vom Feldwebel abwärts, und in Ermanglung von Kriegern aus jener Schlacht für steiermärkische Invaliden aus andern Kriegen, jedoch immer mit Bevorzugung der zu Gratz Geborenen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5pereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. Oesterr. Währung. Das Präsentationsrecht steht dem Stadt-Magistrate zu Gratz, einvernehmlich mit dem dortigen Militär-Stadt-Commando, und das Verleihungsrecht dem k. k. Truppen- Commando in Steiermark zu. (Abth. 9, Nr. 4151, vom 2. Juni 1864.) 30. Des Rittmeisters vom Armee-Stande Ludwig v. Haber, wor- nach von den Interessen des in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. bestehenden Capitals, die Standartführer des Kürassier-Regiments Nr. 1 mit je einem Fünftel, sodann die Kürassiere