Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 731 Das Capital besteht in zwei 4percentigen Metallique-Obligationen, jede pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Banus von Croatien. (D. 2064, vom 31. März 1850.) I1?. Des Hauplmannes AugustEckhardt, vom Infanterie-Regimente Nr. 79 (gestorben am 8. October 1861), für einen in der k. k. Armee dienenden mittellosen, aus Oedenburg gebürtigen Sohn eines pensionirten Hauptmannes, welcher die Cadeten-Prüfung mit gutem Erfolge abgelegt hat, bis zu seiner Beförderung zum Ober-Offieiere. Das Capital besteht in 920 fl. in verschiedenen Staats-Obligationen, deren inieressen der Cadet als Zulage zu beziehen hat. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 3137, vom 3. Mai 1863.) 18. Des Grafen Georg Festetits. Für solche Mannschaft des Huszaren-Regiments Nr. 3, welche über zwölf Jahre in diesem Regimente gedient hat. Das Capital besteht in 12.000 fl. W. W. Von den Interessen sind 500 fl. auf Zulagen, welche nie weniger als 2 kr., nie mehr als eine dreifache Löhnung täglich ausmachen sollen. Der Rest von 100 fl. wird zur Vermehrung des Capitals gewidmet. Das Vorschlagsrecht hat das Regiments-Commando, das Verleihungsrecht der Regiments-Inhaber. (L. 4263 und 4317, vom 19. December 1808.) Itt. Des Gutsbesitzers Laurenz Fölser zu Haslach. Zur Erinnerung an die glückliche Wiedergenesung Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I., für einen ausgezeichnet verdienstvollen k. k. Gendarmen. Das Capital besteht in einer 2 V2 percenti gen Staats-Schuldverschreibung von 1000 fl. und 500 fl. C. M. in Spercentigen Metalliques, deren Interessen jährlich am 12. März von dem jeweiligen General-Inspector der k. k. Gendarmerie vertheilt werden. (Section III, Abth. 4, Nr. 3033-3112, vom 9. December 1833.) 20. Des Oberstlieutenants Marcellin Gallina. Das Stiftungs-Capital besteht in einer verlosten 4percentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 670 fl., deren jährlicher Ertrag für einen aus Waidhofen an der Ybbs gebürtigen, dienenden oder invalidenSoldaten gewidmetist. Das Vorschlagsrecht steht dem Magistrate zu Waidhofen an der Ybbs, das Verleihungsrecht aber dem Commandanten jenes Regiments oder Corps zu, in welchem der zu betheilende Soldat dient oder zuletzt gedient hat. (D. 3068, vom 14. November 1840.) 21. Des in Carlsruhe gestorbenen k. k. Kämmerers und Oberiieutenants Christian Freiherrn Gay ling v. AK heim, unter dem Namen: ..Freiherr Gayling’sche Stiftung'’, für den ältesten oder bravsten Gemeinen des dritten Zuges der vormaligen Oberstlieutenants zweiten Escadron des Dragoner-Regiments Nr. 3, gegenwärtig Kürassier-Regiment Nr. 11. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldversehreibung pr. 190 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Kürassier- Regiments Nr. 11 zu. (Abth. 15, Nr. 5053, vom 25. September 1860.) 22* Des Dominik Geyer, emeritirlen fürstlich Starhemberg’schen Forstmeisters, für einen deconrten Unter-Officier, in dessen Ermanglung für einen decorirten Gemeinen und in Ermanglung dessen für einen braven straflosen Unter-Officier des k. k. Linien-Infanterie-Regiments Nr. 14.