Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

828 Stiftungen. Anzahl der Plätze in den Cadeten-In­stituten und Akademien Erziehungs­häusern und Sehul-Comp. 37 7 IT. Die Major Franz v. Cöls’sche ......................... F ür Söhne von Civil-Staatsdienern, die früher im Militär gedient haben. Waisen oder Söhne, deren Väter vor dem Feinde gedient, haben den Vorzug. Das Besetzungsrecht steht dem Kriegs-Ministe­rium zu. 10 18. Die gräflich öeblin’sche .................................. F ür Söhne vermögensloser Herren- und Ritter- standes-Personen des Militär- und Civilstandes aus böhmischen und mährischen Geschlechtern. Bei Abgang derlei Aspiranten auch für adelige Jünglinge aus anderen erbländischen Provinzen. Erledigte Stiftungsplätze werden von der Statt­halterei des betreffenden Kronlandes concurs- mässig ausgeschrieben und vom Staats-Ministe­rium der Vorschlag zur Besetzung Seiner k. k. Apostolischen Majestät vorgelegt. Das Stiftungs-Capital wird von der Statthal­terei in Mähren verwaltet. 16 19* Die Stiftung der Stadt Debreczin ................ Vo rzugsweise für Jünglinge aus dem König­reiche Ui%arn. Das Verleihungsrecht steht der Stadt Debre- czin zu. 1 ‘59. Die Major Carl v. Dell’sche.............................. Für Officiers-Söhne; jene evangelischer Reli­gion, sowie Verwandte des Stifters, haben den Vorzug. Das Vorschlagsrecht hat der evangelische Kirchen-Convent in Oedenburg, die Bestätigung erfolgt vom Kriegs-Ministerium. 2 51. Des Grafen Carl Eltz ................................... F ür Jünglinge aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, dann der ehemaligen Wojwodina. Das Verleihungsrecht übt der Stifter aus, nach dessen Tod geht dieses Recht an den commandirenden General von Croatien und Sla­vonien über. 1 55. Des Fürsten Paul Esaterháiey ..................... V orzugsweise für Jünglinge aus dem König­reiche Ungarn. 1 56 19

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