Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
828 Stiftungen. Anzahl der Plätze in den Cadeten-Instituten und Akademien Erziehungshäusern und Sehul-Comp. 37 7 IT. Die Major Franz v. Cöls’sche ......................... F ür Söhne von Civil-Staatsdienern, die früher im Militär gedient haben. Waisen oder Söhne, deren Väter vor dem Feinde gedient, haben den Vorzug. Das Besetzungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. 10 18. Die gräflich öeblin’sche .................................. F ür Söhne vermögensloser Herren- und Ritter- standes-Personen des Militär- und Civilstandes aus böhmischen und mährischen Geschlechtern. Bei Abgang derlei Aspiranten auch für adelige Jünglinge aus anderen erbländischen Provinzen. Erledigte Stiftungsplätze werden von der Statthalterei des betreffenden Kronlandes concurs- mässig ausgeschrieben und vom Staats-Ministerium der Vorschlag zur Besetzung Seiner k. k. Apostolischen Majestät vorgelegt. Das Stiftungs-Capital wird von der Statthalterei in Mähren verwaltet. 16 19* Die Stiftung der Stadt Debreczin ................ Vo rzugsweise für Jünglinge aus dem Königreiche Ui%arn. Das Verleihungsrecht steht der Stadt Debre- czin zu. 1 ‘59. Die Major Carl v. Dell’sche.............................. Für Officiers-Söhne; jene evangelischer Religion, sowie Verwandte des Stifters, haben den Vorzug. Das Vorschlagsrecht hat der evangelische Kirchen-Convent in Oedenburg, die Bestätigung erfolgt vom Kriegs-Ministerium. 2 51. Des Grafen Carl Eltz ................................... F ür Jünglinge aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, dann der ehemaligen Wojwodina. Das Verleihungsrecht übt der Stifter aus, nach dessen Tod geht dieses Recht an den commandirenden General von Croatien und Slavonien über. 1 55. Des Fürsten Paul Esaterháiey ..................... V orzugsweise für Jünglinge aus dem Königreiche Ungarn. 1 56 19