Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 829 Anzahl der Plätze in den Cadeten-In­Erziehung^­stituten und häuscrn und Akademien Schul-Comp. 56 19 Das Verleihungsrecht steht dem Stifter und dessen Erben zu. Das Stiftungs-Capital ist auf der Herrschaft Eisen­stadt intabulirt. S3« Die Kaiser Franz Joseph-Stiftung .... 3 Für Söhne von Civil-Staatsbeamten, die früher Officiere oder Unter-Officiere waren, es mögen sich diese während der Militär- oder Civil- Dienstleistung verehelicht haben. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Chef der Militär-Bildungs-Anstalten, respective dem Kriegs-Ministerium zu. Errichtet von der österreichischen Nationalbank zum Andenken an die Errettung Seiner Majestät im Jahrel853. Wegen unzureichendem Capital dermal unbesetzt. Die Graf Georg Festetics’sche ..................... 6 Vorzugsweise für Jünglinge ungarischer Na­tionalität. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Chef der gräflich Festetics’schen Familie zu, welcher auch das auf den Familiengütern inta- bulirte Stiftungs-Capital verwaltet. 25* Die Finanzwaeli-Stiftung ......................... 80 Für Söhne der Finanzwach-Mannschaft. Das Verleihungsrecht steht dem Finanz-Mini­sterium zu. Aus denUeberschüssen der Gefälls-Strafgelder dotirt. 26* Die Ciriener’sche.............................................. 2 Für unbemittelte niederösterreichische Landes­kinder ohne Unterschied des Standes der Eltern; Anverwandte des Stifters haben den Vorzug. Der Stiftungs-Administrator, welcher stets aus dem Gremium der k. k. Hofbuchhaltung gewählt wird, hat das Verleihungsrecht. Der­selbe verwaltet auch das Stiftungs-Capital. SS?» Die IBerrmann-Hensersche ..................... 4 Für Söhne von k. k. Genie-Ofiicieren, mit aus­schliesslichej* Widmung für die Genie-Akademie. Die Verleihung findet durch Verlosung in der Genie-Akademie Statt. Gebildet durch freiwillige Beiträge von Seite der k. k. Genie-Officiere zum Andenken an die in ruhmvoller Pflichterfüllung gefallenen In­genieur-Hauptleute Johann Hermann v. Herr­mannsdorf und Friedrich Hensel. 68 102

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