Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

772 Stiftungen. ciere abwärts zu betheilen sind, welche in der Schlacht von Leipzig 1813 sich ausgezeichnet, und hierauf invalid geworden sind, und wenn einst keine Invaliden dieser Classe vorhanden sein werden, für Kinder solcher Invali­den, die sich im Dienste ausgezeichnet haben, als Beitrag zur Erziehung. Die Geeigneten können öfter betheilt werden. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen commandirenden General in Böhmen. (D. 1384, vom 23. März 1816.) 11&. Der Feldmarschall-Lieutenants-Witwe Francisca Antoinette Freiin v. I^oagueville, geborne Devillers. Das Capital bildet die verloste k. k. Staats - Schuldverschreibung Nr. 16.735, ddo. 1. November 1840, á 5 pCt. pr. 1000 fl., deren jährli­ches Erträgniss für zwei der ältesten, dürftigsten und gebrechlichsten in Nieder-Oesterreich befindlichen Individuen, vom Feldwebel und Wachtmei­ster abwärts oder deren Witwen, bestimmt ist. Das Vorschlagsrecht hat das Landes-General-Commanio in Wien, das Verlei­hungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2540, vom 28. September 1841.) 116* Mährische Kaiser Franz Joseph Invaliden-Stiftung zur lebens­länglichen Unterstützung der in den Feldzügen 1848—1849 und 1859 erwerbs­unfähig gewordenen, nach Mähren zuständigen Krieger, und zwar Oificiere und Mannschaft, so wie deren Witwen und Waisen. Das Stiftungs-Capital beträgt 173.442 fl. in Staats-Obligationen. Die Capitals-Verwaltung so wie das Verleihungsrecht steht einem Comité unter Vorsitz des Statthalters zu. (Abth. 15, Nr. 679, vom 2. April 1860.) 11 Der Mannschaft des 1. und 2. Feld-Bataillons des Infanterie- Regiments Nr. 54. Siehe A, Nr. "53. 118. Der Mannschaft der Garnison zu Orat*. Für sechs in Gratz domicilirende Familien der hilfsbedürftigsten und würdigsten Invaliden vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht aus zwei öpercentigen Staats-Schuldver­schreibungen, zusammen pr. 1200 fl. C. M., zu deren Ankauf die erwähnte Mannschaft die ihr von dem Gemeinderathe zu Gratz am Vermählungstage Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I. zugedachte Ta­geslöhnung pr. 814 fl. 15 kr. C. M. gewidmet hat, welches Capital durch den Beitrag von 185 fl. 45 kr. C. M. eines ungenannt bleibenden Wohlthäters vermehrt wurde. Das Präsentationsrecht steht dem Stadt-Magistrate zu Gratz, einverständlich mit dem dortigen k. k. Militär-Stadt-Commando, das Verleihungsrecht dem Truppen-Com- mando in Steiermark zu. (Section 111, Abth. 4, Nr. 4416, vom 23. April 1855.) 119. Kaiserin Maria Anna-Stiftung. Gestiftet vom Marine-Commando durch einen Aufruf zu Beiträgen in und ausser der Marine. Ihre Widmung ist, Marine-Individuen jeder Kategorie, welche, sei es im Kriege vor dem Feinde, oder im Frieden durch ein grösseres See-Unglück, oder sonst durch ein besonderes unglückliches Ereigniss im und durch den Dienst an ihrer Person, ihren Familien oder ihrer Habe erwerbsunfähig ge­worden, oder zu Schaden gekommen sind, zu unterstützen, und zwar mit primären Ansprüchen die Mannschaft vom Ober-Bootsmann und Feldwebel abwärts, oder ihre Hinterbliebenen; dann mit secundären Ansprüchen auch Officiere, Beamte und äquiparirende Chargen und Parteien.

Next

/
Thumbnails
Contents