Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
Stiftungen. 773 Das Stiftungs-Capital besteht in 58.450 fl. in verschiedenen Obligationen. Die Oberleitung, Verwaltung und das Verleihungsrecht zu dieser Stiftung ist dem Marine-Commando Vorbehalten. (M. 6495, vom 15. August 1852, und Sect. Ill, Abth. 9, Nr. 1716, vom Jahre 1855.) 120> Des bürgerlichen Bau-Tischlermeisters Michael Nlarquert für obligate Individuen der k. k. technischen Artillerie, welche im Dienste bei den Werkstätten etc. verunglückten. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spercentigen Verlosungs-Staats- Schuldverschreibung Nr. 45.791, vom 1. December 1855, pr. 810 fl. C. M. Die Betheilung aus den Stiftungs-Interessen steht dem jeweiligen Director des k. k. Artillerie-Arsenales nächst Wien zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 2955, vom 21. März 1856.) 121* Der Rittmeister Franz Xaver Maschek und Ernst Proch. Für Invalide des Wiener Invalidenhauses aus dem k. k. Dragoner- Regimente Nr. 1 (dermalen Kürassier-Regiment Nr. 9), in deren Ermanglung aber für zwei der würdigsten Invaliden dieses Hauses auch von anderen Regimentern, nach der Wahl und Bestimmung des Invalidenhaus-Com- mando. — Das Capital besteht in 200 fl. C. M. (D. 872, vom 3. März 1827.) 122* Carl Maurer’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewidmeten Capitals von 500 fl. in einer 5percentigen Metallique-Obligation in nachfolgender Art in Verwendung gebracht werden sollen: 1. Die Hälfte der Stiftungs - Interessen als lebenslängliche Unterstützung für einen im Feldzuge 1859 invalid gewordenen Krieger vom Feldwebel abwärts des am flachen Lande in Nieder - Oesterreich geworbenen Freiwilligen-Corps, und in Ermanglung eines solchen für einen Invaliden einer anderen Truppe, deren Ergänzungs-Bezirk in Nieder-Oesterreich ist. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. 2. Die Hälfte der Stiftungs-Interessen als lebenslängliche Unterstützung für einen im Feldzuge 1859 invalid gewordenen Krieger des Infanterie- Regiments Erzherzog Franz Carl Nr. 52, vom Feldwebel abwärts, und in Ermanglung eines solchen für sonst einen würdigen Invaliden oder den am längsten dienenden Mann dieses Regiments. Der Stiftungsgenuss ist bei beiden Stiftungen unbeschadet der Invaliden- Gebühr oder eines sonstigen Beneficiums zu verleihen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 9216, vom 30. September 1859.) 123* IWediascher Bezirks-Stiftung für die dahin zuständigen Invaliden, welche mit Genüssen jährlicher 24 und 36 fl. zu betheilen sind. Das Capital besteht in 9600 fl. in 5percentigen Obligationen, dessen Verwaltung die politische Behörde besorgt. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Hermannstadt zu. (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.) 12 Des Professors Franz IWetelko, unter dem Namen „Franz Metelko krainerisehe Invaliden - Stiftung“, wornach Ein oder mehrere in keinem Invalidenhause untergebrachte Invaliden, mit Bevorzugung jener, welche aus dem Bezirke Nassenfuss in Krain gebürtig sind, betheilt werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 41/a percentigen Staats-Obligation pr. 1000 fl., welche in der Landes-Haupt-Casse zu Laibach deponirt ist. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige politische Landes-Chef von Krain. (Abth. 9, Nr. 5334, vom 17. October 1862.)