Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 771 Das Stiftungs-Capital besteht in 60.475 fl. C. M. und 100 fl. W. W. mit 141 Stiftungsplätzen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Ad D. 4267, vom 17. Juli 1850.) 108. Des Hofrathes Caspar Ritter v. Lehmann. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosten Staats-Schuldver­schreibung pr. 330 fl., mit der Widmung, die abfallenden Interessen einem Invaliden aus dem Teschner Kreise Schlesiens als Zulage zuzuweisen. Das Betheilungsrecht hat dasLandes-General-Commando in Mähren und Schlesien. (D. 4326, vom 15. December 1846.) 109. Des Marktes Leonfelden im Mühlkreise von Oesterreich ob der Enns. Für zwei Invalide des Infanterie-Regiments Nr. 14. Das Capital besteht in 400 fl. C. M. á 5 pCt. Das genannte Regiment hat das Vorschlags-, das Kriegs-Ministerium das Verlei­hungsrecht. (Vom 1. März 1816, und D. 31, vom 10. Jänner 1827.) 11©. Der Gemeinde Lesclilkirch in Siebenbürgen, siehe Elisa­bethstadt. 111. Des k. k. Kämmerers und Rittmeisters in der Armee, Stephan Ritter v. Lesniowski. Für einen im italienischen Feldzuge 1859 invalid gewordenen Krieger galizischer Infanterie-Regimenter, mit Bevorzugung eines solchen Invaliden des Infanterie-Regiments Nr. 57. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 2y3percentigen Staats-Obligation pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Galizien zu. (Abth. 6, Nr. 10.323, vom 29. November 1859.) 112. Des FeldmarschaJl - Lieutenants Franz Freiherrn v. Le­venehr. Das Capital besteht in 480 fl. C. M. zu 5 pCt. Für einen Invaliden des Invalidenhauses zu Prag, mit jährlichen 24 fl. C. M. nebst Natural-Deputaten auf dem Gute Holowaus in Böhmen. Das Verleihungsrecht besitzt das Landes-General-Commando in Böhmen. (D. 4620, vom 15. September 1814.) 113. Seiner Durchlaucht des souveränen Fürsten Johann von und zu Liechtenstein, für zwölf invalide k. k. Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, aus dem Feldzuge 1859, oder aus anderen Feldzügen, und in deren Ermanglung für invalide Krieger überhaupt, welche zu einer der Gemeinden zuständig sind, die früher im fürstlichen Unterthans-Verbande standen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen National-Anlehens- Obligation von 12.520 fl., von deren Interessen nach Abzug der Einkommen­steuer jeder Stiftling jährlich mit 52 fl. 16 kr. Oesterr. Währung betheilt wird. Das Vorschlagsrecht steht dem Kriegs-Ministerium, und das Verleihungsrecht dem souveränen Fürsten von und zu Liechtenstein zu. (Abth. 15, Nr. 936, vom 18. April 1860.) 114. Des Anton Isidor Fürsten zu Lobkoivitz. Das Capital besteht in 800 fl. C. M. 6percentiger Privat-Obligationen, mit deren Interessen zwei, höchstens drei solche Soldaten vom Unter-Offi­49*

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