Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

848 Stiftungen. Das Stiftungs-Capital besteht in Staats-Schuldverschreibungen des An­lehens vom Jahre 1860, zusammen pr. 1000 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium, das Vorschlagsrecht dein jeweiligen commandirenden Generalen in Böhmen zu. (Abth. 9, Nr. 3986, vom 25. Mai 1864.) 15. Des Landesgerichtsrathes Anton Rothe, für einen würdigen aus Schlesien gebürtigen Krieger aus dem Patenlai- oder Loco-Versorgungs- Stande, mit vorzugsweiser Berücksichtigung jener Invaliden, welche die Schlacht bei Leipzig mitgemacht haben, oder welche überhaupt vor dem Feinde verwundet wurden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Brünn zu. (Abth. 9, Nr. 2694, vom 9. April 1864.) 16* Der Frau Anna Gräfin Saurau, geborene Gräfin Go ess, für zwei in der Schlacht bei Oeversee (1864) verwundete, zu Krüppeln oder sonst erwerbsunfähig gewordene Krieger aus Steiermark vom Feldwebel abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Obligation pr. 1000 fl. C. M. Das Präsentationsrecht steht dem k. k. Präsidium der Statthalterei zu Gratz, das Verleihungsrecht dem k. k. Truppen-Commando zu Gratz zu. (Abth. 9, Nr. 3470, vom 9. Mai 1864.) l1?. Der Hauptmanns-Witwe Katharina Schmelka, für drei arme Artillerie-Officiers-Waisen weiblichen Geschlechtes, welche am 18. Mai mit je 100 fl. Oesterr. Währung, jedoch nur Einmal, betiieilt werden sollen, daher jedes Jahr andere Waisen zu wählen sind. Das Stiftungs-Capital, ursprünglich 6000 fl. in äpercentigen Metalüques- Obligationen, besteht nach Abzug der Vermögens-Uebertragungs-Gebühr in 5500 fl. in verschiedenen Staats-Obligationen. Die Wahl steht dem hiesigen k. k. Landes-Militär-Geriehte zu. (Abth. 9, Nr. 1, vom 4. Jänner 1864 ) f Des Wechselhauses IW» Schnapper in Wien, für einen in dem Feldzuge 1864 durch Verwundung invalid gewordenen Krieger des Mann­schafts-Standes, und in seinerzeitiger Ermanglung eines solchen für einen andern in diesem Feldzuge invalid gewordenen Krieger, und in Ermang­lung eines solchen für einen Invaliden aus einem anderen Feldzuge,N jedoch mit Bevorzugung der vor dem Feinde Verwundeten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 3percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 3623, vom 13. Mai 1864.) 19, Des Oberlieutenants Victor Sessler, für einen im Schleswig’sclu n Feldzuge (1864) invalid gewordenen Krieger, vom Feldwebel abwärts, des Infanterie-Regiments Nr. 27, aus dem Brueker Kreise, und in Ermanglung eines solchen für einen anderen im Kriege oder Frieden invalid gewordenen Krieger dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen steiermärkischen Grundentlastungs-Obligation pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Truppen-Commando für Steiermark zu. (Abth. 9, Nr. 4244, vom 3. Juni 1864.)

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