Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
Stiftungen. 847 Nr. 18 dienende Gemeine mit den Interessen des Stiftungs-Capilals auf die Hand betheilt werden soll. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen National-Anlehens- Obligation pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsreeht steht dem jeweiligen Commandanten des erwähnten Zeugs- Artillerie-Commandos zu. (Ahth. 9, Nr. ‘21103, vom 22. März 1864.) IO* Des Landtags-Abgeordneten und HerrschafD-iJesifzers Johann Pauer, für einen im dänischen Feldzuge (1864) blessirten Unter-Officier oder Gemeinen des Infanterie-Regiments Nr. 27, oder dessen würdige Angehörige, und in Ermanglung solcher Personen an einen andern im Felde blessirten Soldaten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Metaliique-Staats- Schuldversehreibung pr. 200 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandauten zu. (Ahth. 9, Nr. 3434, vom 9. Mai 1864.) 1f. DesPatental-Invaliden.Verpflegs-Bäckermeisters Johann Pichler, für drei der ältesten Invaliden im Wiener Invalidenhause, die keine andere Beiheilung gemessen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpeicentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 400 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsreeht steht dem Invalidenhaus-Commando in Wien zu. (Abth. 9, Nr. 8238, vom 9. October 1863.) 12* Des k. k. Rittmeisters Friedrich Planner des Tyrnauer Inva- lidenhauses, zur Betheilung von zwei verdienstvollen realinvaliden Kriegern der 4. Compagnie dieses Invalidenhauses vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts. Diese Betheilung soil jährlich am 21. Juni staltfinden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer apercentigcn Grundtntlastungs- Obligation pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des genannten Invalidenhauses zu. (Ahth. 9, Nr. 2427, vom 6. April 1864.) 13* Des Rittmeisters Friedrich Freiherrn von Reiizensieln , der Arcieren-Leiligarde, wornach von zwei Drittheilen der Stiftungs-Interessen zwei der bestconduisirten Corporale und zwei derlei Gemeine der 14. Compagnie des Infanterie-Regiments Nr. 25 jährlich zu betheilen sind. Das letzte Drittel der Interessen ist, nach Abzug von 2 fl. C. M. für eine Seelenmesse für den Stifter, die jährlich am 6. Mai zu lesen ist, zur Capitalisirung, sonach Erhöhung des Stiftungs-Capitals, beziehungsweise der Interessen zu verwenden. Das Stiftungs-Capital besteht in 3785 fl. Oesterr. Währung in Staats- Obligationen. Das Vorschlagsrecht hinsichtlich der zu hetheifenden Individuen steht dem betreuenden Compngnie-Commandanten mit Einverständniss der Oher-Officiere, das Verleihungsreeht dem Degiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 903, vom 3. Februar 1864.) itt* Des Franz lllnghoffer, für zwei Witwen von im Schleswig’schen Feldzuge 1864 gefallenen Kriegern vom Feldwebel abwärts eines aus Böhmen sich ergänzenden Truppenkörpers, und in Ermanglung solcher Witwen, für Witwen von gefallenen Kriegern aus diesem Feldzuge, die anderen Truppenkörpern angehörten. Wenn auch solche Witwen nicht mehr vorhanden sein sollten, haben durch Verwundung invalid gewordene Krieger aus diesem Feldzuge von böhmischen Regimentern, und in deren Ermanglung von anderen Regimentern den Betheilungsanspruch.