Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
842 Stiftungen. SI» Des k. k. Halbes und Stabs-Feld-Arztes Dr. Emanuel König, bestehend in 989 fl. in Spereentigen Verlosungs-Obligationen, wovon die Zinsen demjenigen Zöglinge bei seinem Austritte zugewendet werden, welcher dem vorzüglichsten und als Ober-Wund-Arzt austretenden Zöglinge der nächste, und dessen bedürftig ist. Die Betheilung steht dem Kriegs-Ministerium zu. ti. Des Verfertigers chirurgischer Instrumente Johann IHaillartl, bestehend in einer 4percentigen Staats-Obligation pr. 300 fl., wovon die Interessen mit jährlichen 12 fl. zur Prägung einer silbernen Preis - Medaille bestimmt sind, welche an einen vorzüglichen Zögling des niederen Lehr- Curses jährlich ertheilt wird. Das Kriegs-Ministerium hat das Betheilungsrecht. (Vom 24. October 1787.) ö. Des pensionirten Verpflegs - Adiuncten Franz Polsterer, für ein an der medicinisch-chirurgischen Josephs-Akademie angestelltes In- dividmmi, welches sich unter allen übrigen in den dürftigsten Verhältnissen befindet. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. Die Verleihung des Stiftungs-Genusses geschieht von dem General-Stabs-Arzfe Dr. Johann Traugott Ritter Dreyer von der Iller, und nach dessen Ableben von seinem jeweiligen Nachfolger im Amte. (Abth. 18, Nr. 1032, vom 24. Juni 1837.) i'.m Des Spitals-Traiteurs Joseph Preisinger. bestehend in einer 4percentigen Staats-Obligation pr. 500 fl., wovon die Interessen mit jährlich 20 fl. C. M. zur Prägung einer silbernen Medaille mittlerer Gattung bestimmt sind, welche an einen Schüler des niederen Lehr-Curses zu ertheilen ist, der sich in den Studien vorzüglich ausgezeichnet hat. Das Kriegs-Ministerium hat das Betheilungsrecht. (Vom 6. April 1786.) 'S. Des fürstlichen Hauses Schwarzenberg, bestehend in 4000 fl. in böhmisch-ständischen Aerarial-Obligationen, und 800 fl. in Privat-Obli- gationen, wovon die Interessen, nebst jährlichen 40 fl. W. W. aus den Renten der Herrschaft AVittingau, einem Zöglinge des niederen Lehr-Curses, welcher auf den in den k. k. Erbstaaten gelegenen fürstlichen Herrschaften geboren sein muss, verabfolgt werden. Das Verleihungsrecht steht dem Haupte dieses fürstlichen Hauses zu. (L. 309, vom 2. Februar 1826.) *>. Des k. k. Regiments-Arztes Johann Wildgans, bestehend in einer 3(ápercentigen Staats-Obligation pr. 500 fl., von welcher die Interessen mit jälirli eben 8 fl. 45 kr. W. W. zur Prägung einer silbernen Medaille kleiner Gattung bestimmt sind, die an einen Schüler des niederen Lehr-Curses zu ertheilen ist, welcher sich in den Studien vorzüglich ausgezeichnet hat. Die Betheilung steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Vom 8. Jänner 1789.) ??. Des chirurgischen Bandagisten Johann Kauner, bestehend in einer 4perce:;tigen Verlosungs-Obligation pr. 300 fl., wovon die jährlichen Interessen zur Prägung einer silbernen Medaille kleiner Gattung bestimmt sind, welche an einen Schüler des niederen Lehr-Curses zu ertheilen ist, der sich durch Vorzugs-Classen ausgezeichnet hat. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Vom 14. November 1789.)