Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
738 Stiftungen. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5pereentigen Staats-Schuldverschreibung von 200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 2. Compagnie des Genie-Regiments Nr. 1 und die Obsorge über die Stiftung dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5886, vom 5. Juni 1855, und Nr. 4237, vom 8. April 1856.) Nachtrags-Bestimmungen. Nachdem in Folge der neuen Organisirung der Genie-Truppe das 5. Genie-Bataillon aufgelöst und die 1. Compagnie desselben als 5. Compagnie in das errichtete Genie-Regiment Nr. 2 eingetheilt wurde, so hat die Stiftung des Majors Gissl und des pensionirten Hauptmanns Carl Huehmann, für einen Unter -Officier und einen Mann der 1. Compagnie des 5. Genie-Bataillons, auf die 5. Compagnie des Genie-Regiments Nr. 2 überzugehen, wobei die sonstigen Modalitäten der Stiftung aufrecht erhalten bleiben. (Abth. 9, Nr. 2661, vom 25. Juli 1861.) 31* Oberstens-Witwe Anna Freiin Huber v. Penig'sche Stiftung, wornach alljährlich 1. die Interessen einer National-Anlehens-Obligation pr. 600 fl. C. M., an sechs nach Innsbruck zuständige Invaliden am 13. Juli, als dem Sterbetage der Stifterin, und 2. die Interessen einer ungarischen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 600 fl. C. M. an die bravsten und besten sechs Gemeinen des Kaiser-Jäger- Regiments am 5. Juni, als dem Sterbetage des Gemals der Stifterin, des Obersten Freiherrn Paul Huber v. Penig, zu vertheilen sind. Im ersten Falle steht das Verleihungsrecht dem jeweiligen Platz-Commandanten zu Innsbruck, im zweiten dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 15, Nr. 5546, vom 14. October 1860.) 3£• Der Gemeinde Josephstadt in Böhmen. Zum Andenken an die glückliche Rettung Seiner Majestät des Kaisers am 18. Februar 1853 für den würdigsten Soldaten der Garnison daselbst. Das Capital besteht in zwei 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen, jede zu 100 fl., wovon die Interessen jährlich am 18. Februar von dein Festungs-Commando vertheilt werden. (Sect. Ill, Abth. 4, Nr. 3814, vom 24. October 1853.) 33* Des Statthalterei-Hilfs-Aemter-Directors Johann Kastellitz. Das Capital besteht aus einer 5percentigen Grund-Entlastungs-Obligation des Kronlandes Krain vom Jahre 1851, á 200 fl., und aus einer 5percentigen National-Anlehens-Obligation vom Jahre 1858, á 25 fl., deren Interessen jährlich am Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers an einen der Würdigsten aus dem Mannschafts-Stande des Infanterie-Regiments Nr. 17 erfolgt werden sollen. Das Vertheilungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 1723, vom 4. März 1859.) 34G Des Generals der Cavallerie Michael Freiherrn v. Kienmayer« Zur Erinnerung an dessen fünfzigjährige Dienstes - Jubelfeier am 16. November 1824, von dem in Mähren und Schlesien stationirten Militär gegründet. Das Capital beträgt 8062 fl. 15 kr. W. W. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand Ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestattet, zwei, drei oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft vom Wachtmeister abwärts des Huszaren-Regiments Nr. 8, mit einer Zulage von 40 fl. C. M. betheilt werden.