Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
Stiftungen. 739 Die Wahl dieses Individuums war dem Generale der Cavallerie, Freiherrn von Kienmayer überlassen; nach dessen erfolgtem Ableben aber wird dieselbe von dem jeweiligen ältesten als Ober-Officier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freiherrlich von Kienmayer'schen Familie ausgeübt. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Ober-Officier dienen sollte, so übergeht das Verleihungsrecht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren. (N. 1690, vom 17. Juni 1826.) 35* Des David König, Handelsmannes zu Marburg. Für den verdienstvollsten Mann der Militär - Polizei - Wach - Corps- Abtheilung zu Gratz. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei lpercentigen Staats-Schuldverschreibungen zu je 100 fl., zusammen 200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem FZM. Freih. Kempen von Fichtenstamm, und nach dessen Ableben dem jeweiligen Commandanten des Militär-Polizei-Wach- Corps zu. (Abth. 6, Nr. 1674, vom 26. Februar 1859.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge Auflassung der Militär-Poli- zei-Wach-Corps-Abtheilung zu Gratz, hat diese Stiftung auf das 1. Gendarmerie-Regiment mit allen seinen Modalitäten überzugehen. (Abth. 15, Nr. 7193, vom 23. December 1860.) 36* Der Oberstens-Witwe Thecla von Körvér, unter dem Namen „Oberst Johann Nepomuk von Körvér-Stiftung vom 23. April 1862“ für die zwei längst dienenden, bravsten und unbemittelsten Gemeinen des Huszaren- Regiments Churfürst von Hessen-Cassel Nr. 8. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 5057, vom 4. October 1862.) 3 S'» Des Majors Franz Kollmann des Infanterie-Regiments Nr.61. Das Capital besteht in einer öpercentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl., wovon die Interessen am 19. April, als dem Geburtstage Seiner Majestät Kaiser Ferdinand I., an den ältesten in der 1. Compagnie des Regiments dienenden Gemeinen auszufolgen sind. Das Verleihungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (K. 3089, vom 18. Juni 1848.) 38» Des priv. Grosshändlers Philipp G. Kopelly zu Pesth, wornach jener Gendarme vom Wachtmeister abwärts des 6. Gendarmerie-Regiments am 18. August jährlich betheilt werden soll, welcher im Laufe des der Ver- theilung vorausgegangenen Jahres sich besonders ausgezeichnet hat. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 12.099, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Gendarmerie-General-Inspector zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 9839, vom 29. September 1855.) 30, Des Bischofes zu Tribunitz und Statthalterei-Rathes zu Ofen Johann v. Ko válik, für das Linien-Infanterie-Regiment Nr. 33. Das Capital beträgt 2500 fl. W. W. Von den Interessen erhält der Re- giments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vorabende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bei Novi, ein heiliges Mess-Opfer für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regimente vom Unter-Officier oder Cadeten befördertes verdienstliches Individuum nach der Wahl des jeweiligen Regiments-Commandanten einen Equipirungs-Beitrag. (Vom 28. Juli 1820.) 47*