Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 739 Die Wahl dieses Individuums war dem Generale der Cavallerie, Freiherrn von Kienmayer überlassen; nach dessen erfolgtem Ableben aber wird dieselbe von dem jeweiligen ältesten als Ober-Officier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freiherrlich von Kienmayer'schen Familie ausgeübt. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Ober-Officier dienen sollte, so übergeht das Verleihungsrecht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren. (N. 1690, vom 17. Juni 1826.) 35* Des David König, Handelsmannes zu Marburg. Für den verdienstvollsten Mann der Militär - Polizei - Wach - Corps- Abtheilung zu Gratz. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei lpercentigen Staats-Schuldver­schreibungen zu je 100 fl., zusammen 200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem FZM. Freih. Kempen von Fichtenstamm, und nach dessen Ableben dem jeweiligen Commandanten des Militär-Polizei-Wach- Corps zu. (Abth. 6, Nr. 1674, vom 26. Februar 1859.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge Auflassung der Militär-Poli- zei-Wach-Corps-Abtheilung zu Gratz, hat diese Stiftung auf das 1. Gendar­merie-Regiment mit allen seinen Modalitäten überzugehen. (Abth. 15, Nr. 7193, vom 23. December 1860.) 36* Der Oberstens-Witwe Thecla von Körvér, unter dem Namen „Oberst Johann Nepomuk von Körvér-Stiftung vom 23. April 1862“ für die zwei längst dienenden, bravsten und unbemittelsten Gemeinen des Huszaren- Regiments Churfürst von Hessen-Cassel Nr. 8. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 5057, vom 4. October 1862.) 3 S'» Des Majors Franz Kollmann des Infanterie-Regiments Nr.61. Das Capital besteht in einer öpercentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl., wovon die Interessen am 19. April, als dem Geburtstage Seiner Majestät Kaiser Ferdinand I., an den ältesten in der 1. Compagnie des Regi­ments dienenden Gemeinen auszufolgen sind. Das Verleihungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (K. 3089, vom 18. Juni 1848.) 38» Des priv. Grosshändlers Philipp G. Kopelly zu Pesth, wornach jener Gendarme vom Wachtmeister abwärts des 6. Gendarmerie-Regiments am 18. August jährlich betheilt werden soll, welcher im Laufe des der Ver- theilung vorausgegangenen Jahres sich besonders ausgezeichnet hat. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 12.099, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Gendarmerie-General-Inspector zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 9839, vom 29. September 1855.) 30, Des Bischofes zu Tribunitz und Statthalterei-Rathes zu Ofen Johann v. Ko válik, für das Linien-Infanterie-Regiment Nr. 33. Das Capital beträgt 2500 fl. W. W. Von den Interessen erhält der Re- giments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vorabende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bei Novi, ein heiliges Mess-Opfer für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regimente vom Unter-Officier oder Cadeten befördertes verdienstliches In­dividuum nach der Wahl des jeweiligen Regiments-Commandanten einen Equipirungs-Beitrag. (Vom 28. Juli 1820.) 47*

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