Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 737 SG* Des Rittmeisters vom Armee-Stande Ludwig v. Haber, wor- nach von den Interessen des in einer öpercentigen Staats-Schuldver­sehreibung pr. 1000 fl. bestehenden Capitals, die Standartführer des Kürassier-Regiments Nr. 1 mit je einem Fünftel, sodann die Kürassiere sowohl des ersten Zuges der 1. Escadron, als auch des dritten Zuges der 2. Escadron des Regiments, mit je einem Fünftel, und zwar am 18. August jeden Jahres, als dem Geburtsfeste des dermaligen Allerhöchsten Regi­ments-Inhabers, betheilt werden sollen. Laut Nachtrags-Bestimmung haben von den Stiftungs-Interessen zwei Fünftheile den beiden Estandartführern, und drei Fünftheile der Mannschaft der genannten zwei Züge zuzufallen. Die Betheilung hat das Regiments-Commando zu verfügen. (Abth. 20, Nr. 1255, vom 16. April 1858, und Abth. 9, Nr. 6506, vom Jahre 1863.) Ä7* Des Bezirks-Commissars und Civil-Richters Nicolaus Ha- genau-Hastreiter zu Gösting nächst Gratz, und seiner Ehegattin, ge- borne Weronitsch. Für drei brave gemeine Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 27, aus dem Bezirke Gösting. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 2percentigen steierisch-ständi­schen Domestical-Obligation pr. 865 fl. W. W. Die Verleihung übt das genannte Regiments-Commando aus. (D. 3613, vom 16. Juni 1850.) Ä8* Des Obersten und Commandanten des Grossfürst Constantin von Russland 18. Linien-Infanterie-Regiments Carl Hervay, Chevalier de Kirchberg, im Einverständnisse mit dem ganzen Officiers-Corps für den verdienstvollsten und würdigsten Soldaten vom Feldwebel abwärts des Regi­ments, mit vorzugsweiser Berücksichtigung der in der Schlacht bei Solferino im Jahre 1859 verwundeten und im Stande des Regiments befindlichen Solda­ten, und in deren Ermanglung der überhaupt im Kriege verwundeten Soldaten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 200 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Inhaber zu. (Abth. 9, Nr. 1662, vom 2. April 1861.) 158. DesFeldmarschall-Lieutenants und Inhabers des Kürassier-Regiments Nr. 12, Johann Grafen Horváth-Tholdy, wornach der älteste in Reih und Glied dienende Mann des Kürassier-Regiments Nr. 12, vom Corporale ab­wärts, der mit der silbernen Tapferkeits-Medaille geziert und gut conduisirt ist, und falls der ältest dienende so gezierte Mann nicht gut conduisirt wäre, der nächst ältest dienende Mann des Regiments unter denselben Bedingungen, und wenn kein Mann mit der erwähnten Medaille im Regimente sich befinden sollte, der ältest dienende gut conduisirte Gemeine mit den jährlichen Stiftungs-Interessen betheilt werden soll. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen siebenbürgisehen Grund-Entlastungs-Ohligation pr. 200 fl. C. M. Der Commandant des genannten Regiments hat die Interessen-Vertheilung zu verfügen. (Abth. 6, Nr. 354, vom 20. Jänner 1859.) 30* Des Majors Joseph Gissl und des pensionirten Hauptmannes Carl Huebmann, zur Betheilung eines Unter-Officiers und eines Mannes der 2. Compagnie des Genie-Regiments Nr. 1 (vormals 2. Sappeur-Fel d- Compagnie,) welche die Tapferkeits-Medaille besitzen. (Gedreckt am 14. Juni 1864.) 47

Next

/
Thumbnails
Contents