Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 793 Modificirter Stiftbrief, ddo. Wien am 8. Februar 1858. Zur Betheilung aus dieser Stiftung sind berufen: Die k. k. Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts nachgenannter vier Kategorien von Truppenkörpern, welche in den Kriegsjahren 1848 und 1849 invalid gewor* den sind, oder wenigstens in jenen Jahren dem streitbaren Stande der k. k Armee angehörten: a) der im Jahre 1848 errichteten Wiener Freiwilligen-Bataillons, und be­ziehungsweise des 24. Feld-Jüger-Bataillons; b) des Infanterie-Regiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4; c) der Regimenter, Bataillons und Corps, die sich zum Theile aus der Residenzstadt Wien ergänzen; d) aller übrigen Regimenter, Bataillons und Corps der gesammten k. k österreichischen Armee. Invaliden einer späteren Kategorie haben erst Anspruch auf die Bethei­lung, wenn kein geeignetes Individuum einer früheren Kategorie mehr vor­handen ist. Auch die mit Reservations-Urkunden und Abschied entlassenen Invali­den haben Anspruch auf die Stiftung bei Vorhandensein obiger Bedingnisse. Jedoch haben die nach Wien zuständigen oder die auf Rechnung der Stadt Wien gestellten, dann die in den Kriegsjahren 1848 und 1849 invalid gewordenen Krieger, in jeder Kategorie den Vorzug. Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in 193.699 fl. C. M. und 30 fl. W. W., theils in öffentlichen, theils in Privat-Obligationen, wovon 112 Stift- linge mit 60 fl. C. M. jährlich jeder betheilt sind. Bei eintretendem Ableben eines Stiftlings geht der Stiftungs-Genuss auf dessen Witwe oder Kinder, und zwar auf letztere bis zum 18. Lebensjahre über, jedoch in der Regel nur, wenn die Ehe noch während der aetiven Dienstleistung des Kriegers geschlossen worden war. Nach dem Ableben des Feldmarschalls Grafen Radetzky, welcher das Präsenta- tions- und Verleihungsrecht in sich vereinigte, ging das Präsentationsrecht auf den Kriegs-Minister, und das Verleihungsrecht auf die Commune Wien über. (Abth. 20, Nr. 776, vom 14. März 1858.) 156« Radetzky-Stiftung. Gegründet von dem geheimen Rathe Freiherrn v. Skrbensky, zur Betheilung eines Invalidendes 10. Jäger-Bataillons auf Lebensdauer mit den Interessen des Capitals pr. 813 fl. C. M. in einer Spercentigen Verlosungs- Obligation. (L. 3912, vom 14. August 1852.) Nachdem Feldmarschall Graf Radetzky zu dem Ernennungsrechte für diese Stif­tung einen Nachfolger nicht bestimmt hatte, so überging dasselbe an das Kriegs-Mini­sterium. (Abth. 6, Nr. 663, vom 28. Jänner 1860.) 15O'. Radetzky-Stiftung des Officiers-Corps des 11. Feld-Jäger- Bataillons. Gegründet zum Andenken an den österreichischen Feldzug gegen Pie­mont im Jahre 1849, und hat zum Zwecke die jährliche Betheilung eines in­validen Mannes des 11. Feld-Jüger-Bataillons mit den Interessen der 5per- centigen Stiftungs-Obligation pr. 123 fl. C. M. (D. 4344, vom 19. Juli 1850.) 158* Graf Radetzky-Stiftung zur Betheilung von würdigen, nach Teplitz und Schönau zuständigen Invaliden. Das Capital besteht in 1130 fl. Oesterr. Währung in öffentlichen und Privat-Obligationen, dessen Verwaltung die Teplitzer Gemeinde-Vorstehung besorgt. Das Verleihungsrecht hat der Teplitzer Magistrat. (Abth. 9, Nr. 922, vom 22, Februar 1861,)

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