Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 3TI* Des im Tyrnauer Invalidenhause verstorbenen pensionirten Haupt­mann es 2. Classe, Car I Oollhopfen, für e n°n würdigen, im Tyrnauer In­validenhause Dienste thuenden Olficier vom Hauptmanne 2. Classe abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in 1280 fl. an Grund-Entlastungs- und National-Anlehens-Obligationen, dann in dem Fürst Windisch-Grätz-Lose Nr. 25.196 pr. 2011 Das Verleihungsrecht steht dein Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 5054, vom 22. September I860-) 38» Des Johann domonkos und Franz László. Das Capital besteht in 2000 fl., von dessen Interessen die Hälfte am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers, und die andere Hälfte am Geburts­tage Ihrer Majestät der Kaiserin an 20 Invaliden des Tyrnauer Invalidun­hauses vertheilt wird. Das Vorschlagsrecht steht der Tyrnauer Invalidenhaus-Commission , das Ver­leihungsrecht dem Landes-General-Commando in Ungarn zu. (D. 6309, vom 9. Jänner 1831.) 30* Des Oberstlieutenants Ladislaus Dnjmovic v. Ufirenheim. Das Capital besteht in einer Privat-Schuldversehreibung über 600 fl. C. M. Die davon entfallenden 6percentigen Interessen werden jährlich an zwei Real-Invaliden katholischer Religion, aus dem Orte Sinaez im Otocaner 2. Grenz-Regiments-Bezirke, welche das Lescianer Compagnie-Commando dem Otocaner Grenz-Regiments-Commando vorzuschlagen hat, von letzterem Vßrtheilt. (D. 2104, vom 27. April 1839.) 30. Des Gutsbesitzers Eugen Diis,y v. Laezkovec, für drei verwun­dete Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 49, und in deren Ermanglung für diei andere verdienstvolle Soldaten oder Invaliden des Regiments, endlich in demn Abgang auch für Witwen und Waisen von zur Stiftung berufenen Kriegern. Das Stiftungs-Capital besteht in 3000 fl. in 5percentigen Staats-Obliga­tionen Oesterr. Währung, von dessen Interessen jeder Stiftling 50 fl. jährlich erhält. Das Verleihungsrecht hat der Stifter und dessen Nachkommen über Vorschlag des Kriegs-Ministeriums auszuüben. (Abth. 15, Nr. 1591, vom 20. Mai I860.) 3:1. Des Kriegs-Commissärs Friedrich Ehreustein. Für im Dienste krüppelhaft (realinvalid) gewordene Gendarmen. Das Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschreihungen im Gesammt-Nennwerthe von 22.000 fl. C. M., wovon die Interessen in jährlichen Beträgen von 10, 15 und 20 Gulden an invalide Gendarmen auf Lebensdauer erfolgt werden. Das Recht der Verleihung steht dem jeweiligen Gendarmerie-General-lnspector zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5380, vom 19. December 1853, Nr. 1631, vom 28. Februar 1855, Nr. 7805, vom 25. Juli 1855, und Abth. 20, Nr. 1243, vom t. Juni 1857.) Nachtrags-Bestimmungen zum Stiftbriefe. Alle gut conduisirten Gendarmen, welche im Dienste krüppelhaft und als realinvalid zur Patental-Verpflegung classifieirt worden sind, sowie auch invalide Gendarmen, welche wegen anderer Gebrechen in die Patental- Verpflegung übernommen wurden, wenn Letztere wenigstens vier Jahre in der Gendarmerie gut gedient haben, können auf Lebensdauer mit Stiftungs- Genüssen von 10, .20, 30, 40 und 50 fl., nach dem Grade der Gebrechlichkeit >und ihrer Verdienste, betheilt werden. 773

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