Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. gedachtenlnvalidenhauses, welche mit den Interessen eines Capitals pr. 350 fl W. W. zu 1 pCt. zu betheilen sind. Das Verleihungsrecht ist dem Landes-General-Commando in Ungarn übertragen. (D. 3897, vom 10. September 1826, und D. 924, vom 24. Februar 1828.) 13. Des bürgerlichen Gastwirthes und Haus-Inhabers in Wien, Philipp Bosch. Das Capital bildet eine Spercentige Metallique-Obligation pr. 100.) fl., deren jährliches Erträgniss für Invalide des Wiener Invalidenhauses, welche der Herr mit Blindheit heimgesucht hat, bestimmt ist. Das Invalidenhaus-Commando hat das Vertheilungsrecht. (D. 921, vom 23. Februar 1839.) 1*1. Des Grosshändlers Joseph Boskowitz in Pesth. Zur Feier des am 5. Juni 1852 stattgehabten glorreichen Einzuges Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. in Pesth-Ofen, für zehn bis zwanzig verkrüppelte oder alte und erwerbslose Invaliden. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung von 2120 fl., dessen Interessen jährlich am 5. Juni von dem jeweiligen com- mandirenden Generale in Ungarn zu vertheilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 4364, vom 19. November 1833.) 15. Der Frau Barbara Boten, lebenslänglich für einen subalternen Officier, welcher ausser der Pension keine Beihilfe hat, in keinem Invaliden­hause wohnt, blessirt und gebrechlich ist, und im Infanterie-Regimente Nr. 41 diente, oder für zwei invalide Gemeine dieses Regiments. Das Siflungs-Capital besteht in einer Grund-Entlastungs-Obligation über 1400 fl., deren Interessen den Stiftungs-Genuss bilden. Das Vrrleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 4360, vom 4. August 1861.) 16. Des Anton Brandstetter. Das Capital besteht in 200 fl. zu 5 pCt. C. M. Von den jährlichen Interessen soll immer am 19. März (dem Sterbetage seiner Gattin An­tonia) eine Messe in der Capelle des Invalidenhauses in Wien gelesen, dem Priester das Stipendium und die Stollgebühr dafür entrichtet, und der Rest hierauf an vier der krüppelhaftesten Invaliden, die der Comman­dant des Invalidenhauses namhaft zu machen hat, zu gleichen Theilen ver­theilt werden. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium. (D. 1096, vom 16. März 1826.) l1?. Der Geschwister: Johann, Rembert, Theresia, Anna, Regina und Anton Brandstetter. Mit 1000 fl. Capital, von dessen Interessen jährlich am 18. Februar und 8. November (den Sterbetagen ihrer Eltern) eine Messe in der Capelle des Invalidenhauses in Wien gelesen, dem Priester das Stipendium und die Stollgebühr entrichtet, und der Rest an so viele Invaliden des Hauses ver­theilt werden soll, dass auf jeden Ein Gulden C. M. entfalle. Diese Invaliden müssen aus Vordernberg, und in deren Ermanglung sonst aus Steiermark gebürtig, überhaupt aber vorzugsweise solche sein, die im letzten Kriege invalid geworden sind. Das Verieihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium. (D. 1096, vom 16. März 1826.) JL8. Des Grundherrn Adalbert Brandys, der Herrschaft Kalwarya im Wadowicer Kreise. (Gedruckt aiu 26. Februar 1S63.J 709 49

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