Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

7G0 Stiftungen. besondere hervorragende Kriegsthaten ausgezeichnet haben , und bei’ deren Abgänge für solche, welche sich durch musterhaftes Betragen her— vorthun. Das Stiftungs-Capital besteht in 4 Stück opercentigen Metallique-Obli— gationen, jede ä 100 fl. Das Verleihungsreuht steht dem jeweiligen Commandanten dieses Regiments zu. Die Vertheilung geschieht jährlich am C. October, als am Todestage des um das- Allerhöchste Kaiserhaus und den Staat hochverdienten Feldzeugmeisters und Regi­ments-Inhabers Grafen Theodor Baillet de Latour. (L. 174, vom 28. Jänner 1851.)" W* Regiments-Stiftung des Officiers -Corps des Artillerie- Regiments Nr. 3. Das Capital beträgt 1500 fl. in 4percentigen Metallique-Ohligationen,. wovon die Interessen jährlich am 22. März, als dem Erinnerungstage der 50jährigen Dienstes-Jubelfeier des Regiments-Inhabers Feld-Zeugmeisters Freiherrn v. Augustin an drei der am längsten im Regimente brav gedientes Leute, vom Feuerwerker abwärts, zu gleichenTheilen zu vertheilen sind. — Die Wahl dieser Individuen ist dem Feld-Zeugmeister Freiherrn v. Augustis überlassen, nach dessen Ableben aber geht das Verleihungsrecht auf das jeweilige älteste, als Ober-Officier in der k. k. Armee dienende Mitglied der" Freiherr v. Augustin’sclien Familie über. Das Vorschlagsrecht hat das 3. Ar- tillerie-Regiments-Commando. Sollte einstens kein Mitglied dieser Familie als Ober-Officier in der k. k. Armee dienen, so übergeht das Recht an den jeweiligen Regiments-Inhaber. (D. 3204, vom 6. December 1844.) Der Gräfin v. Reiehenbaeli-Lessonitz, Das Capital besteht in 4 Stück Verlosungs-Obligationen ä 4 Percent C. M., zusammen 1150 fl., wovon die Interessen pr. 46 fl. C. M. als Zulage- für die, in das Civil-Hospital zu Carlsbad jeweilig aufzunehmende, der dor­tigen Heilquellen bedürfende Militär-Mannschaft in so lange verwendet werden sollen, bis dereinst ein Militär-Badhaus wird errichtet werde» können. Das Betheilungsrecht stellt dem jeweiligen commandirenden Generale in- Böhmen zu. (O. 378, vom 13. Februar 1842.) VG» Des Wiener Bürgers und gewesenen Feldwebels Gottlieb Rey— mann* Zum Andenken seiner Dienstleistung im Infantcrie-Hegimente Hoch- und Deutschmeister Nr. 4 hat derselbe eine Banco-Obligation pr. 1000 ff. mit der Bestimmung gewidmet, dass von den alljährlich eingehenden Interessen dem ältesten Feldwebel dieses Regiments die Hälfte, dem ältesten Corporal ein Viertheil, und den zwei ältesten Gemeinen zusammen, ebenfalls ein Viertheil durch das Regiments-Conmiando als eine Zulage erfolgt werden soll. (N. 671, vom 10. März 1827.) W» Des Pfarrers Nicolaus Rosenitsch zu Drassmarkt in Ungarn, für* zwei würdige, verdiente Unter-Officiere des jeweilig in Oedenburg statio- nirten Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 48. Im Falle des Ausmarsche» dieses Bataillons bleibt die Vertheilung der Interessen nach gemachter Widmung dem Regimente überlassen. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen National-Anlehens— Obligation Nr. 12.452, ddo. 1. April 1855, pr. 400 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht stellt dem jeweiligen Commandanten des in Oedenburgr stationirten Bataillons, das Bestätigungsrecht dem daselbst befindlichen Generale zu. (Section III, Ahth. 4, Nr. 1196, vom 3. Februar 1856.)

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