Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 761 VS. Der Stadt-Gemeinde Rovigo. Mit einem Capitale von 400 fl. C. M., wovon zum Andenken der im Jahre 1841 geschehenen Fahnenweihe des 1. Bataillons des Infanterie- Regiments Nr. 45, die jährlichen 5percentigen Interessen an den würdigsten Mann des Bataillons vom Feldwebel abwärts erfolgt werden sollen. Die Auswahl und Betheilung steht dem RegimeDts-Commando zu. 79« Kronprinz, Erzherzog Rudolph>§liftung, welche von dem Officiers-Corps des Scrbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14, zur fort­währenden Erinnerung an die für alle Völker Oesterreichs segensreiche Geburtsfeier Seiner kaiserl. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Kronprinzen, gegründet wurde. Das Stiftungs-Capital besteht in einer auf die Stiftung vinculirten Staats- Schuldverschreibung pr. 600 fl. C. M., von deren jährlichen 5percentigen Interessen drei der bedürftigsten, gut conduisirten Grenzer des besagten Regiments, ohne Unterschied der Religion, alljährlich am 21. August im Stabs-Orte Weisskirchen mit gleichen Beträgen betheilt werden. Das Verleihungsrecht steht über Vorschlag der Landes-Compagnien, deren jede Einen der bedürftigsten Grenzer beantragt, dem jeweiligen Commandanten des Serbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14 zu. (Abth. 16, Nr. 2578, vom 27. Juni 1859.) 80» Der Maria Victoria Rupp* Die Zinsen von dem Stiftungs-Capitale pr. 1000 fl. sind alternativ für einen Studenten der Heilkunde, oder für einen Cadeten von einem böhmischen Regimente bis zu dessen Beförderung gewidmet. Dermal haben die männlichen Rupp'schen Descendenten das Verleihungsrecht, in welches nach deren Absterben das Landes-General-Commando in Böhmen tritt. (M. 280, vom 15. Juni 1814.) 81. Des Majors Ludwig v. Schiller, vom Kiirassier-Regimente Nr. 3. Für den jeweiligen Estandart-Führer dieses Regiments. Bestehend in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 125 fl., wovon die ganzjährigen Interessen immer am 6. April, als dem Tage der Schlacht bei Izaszek, durch das Regiments-Commando zu erfolgen sind. (L. 6984, vom 23. December 1851.) 818» Des Feldmarschall - Lieutenants Joseph Ritter v. Schmer­ling;, zur Erinnerung an die am 9. Jänner 1862 stattgefundene Fahnen­weihe des seinen Namen führenden Infanterie - Regiments Nr. 67, für vier Individuen dieses Regiments, und zwar für gut conduisirfe Fahnen­führer und die vorzüglichsten alten Soldaten vom Corporalen abwärts des Loco-Standes, eventuell auch für Mannschafts-Witwen und Waisen vom Feld­webel abwärts, dann für vermögenslose Offieiere, Unter-Officiere und Gemeine. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5perc.entigcn Staatsanlehens-Losen vom 15. März I860, jedes zu 500 fl. mit der Bezeichnung: Serie Nr. 5807, Gewinn Nr. 13 und 14, verzinslich vom 1. November 1861. Das Vorschlagsrecht hat eine aus dem Obersfen, den Stabs-Offieieren und dem Auditor des Regiments zusammengesetzte Commission, das Verleihungsrecht der jeweilige Regiments-Inhaber und in dessen Ermanglung das Kriegs-Ministerium auszu- tiben. (Abth. 9, Nr. 297, vom 23. Jänner 1862.) 83» Des Feldzeugmeisters, Civil- und Militär-Gouverneurs in Sieben­bürgen, Carl Fürsten zu Schwarzenberg;* Für das Infanterie-Regiment Kronprinz Erzherzog Rudolph Nr. 19.

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