Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
Stiftungen. 759 08. Mehrerer Gemeinden des politischen Bezirkes St. Polten, aus Anlass der glücklichen Rettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. Für einen mit Auszeichnung dienenden Mann des Infanterie-Regiments Nr. 49. Das Stiftungs-Capital besteht in einer S’/apercentigen Verlosungs-Obligation pr. 525 fl. Das Ernennungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant, die Obsorge über die Stiftung das Kriegs-Ministerium. (Section III, Abth. 4, Nr. 8601, vom 6. October 1854.) OO. Der Stadt-Gemeinde St. Pölten, zur Betheilung eines verdienstvollen Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 49 mit den Interessen des Stiftungs-Capital», am 18. Februar jeden Jahres. Das Stiftungs-Capital beträgt 360 fl. in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zh. (Abth. 20, Nr. 1925-1942, vom 10. Juli 1857.) 70. Des Gutsbesitzers und Tuch-Fabrikanten Abraham Popper in Brünn. Für die zwei würdigsten, im Huszaren-Regimente Graf Radetzky Nr. 5 dienenden Veteranen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldversehreibung pr. 1000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 1566, vom 16. Mai 1858.) 71. Des Militär-Verpflegs-Verwalters Demeter Procopiew, wornach die vom Stiftungs-Capitale jährlich entfallenden Zinsen an zwei der ältesten und präsenten im Uhlanen - Regimente Nr. 9 dienenden Individuen vom Wachtmeister abwärts, welche die vorzüglichste Conduite haben, und zwar alljährlich am 21. August, als dem glorreichen Geburtstage Seiner kaiserl. königl. Hoheit des Kronprinzen Erzherzogs Rudolph, an den Ersteren, an den Letzteren aber alljährlich am 30. November, als dem Namenstage des vom Jahre 1822 bis 1840 gewesenen Regiments - Inhabers, GdC. Andreas von Schneller, zu gleichen Theilen verabreicht werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anleheus- Obligation im Betrage von 1000 fl. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Inhaber über Vorschlag von Seite des Regiments. (Abth. 6, Nr. 3684, vom 30. April 1839.) 7®. Des Patriarchen und Erzbischofes von Erlau, Johann Ladislaus Parker v. Felsü-Kör, wodurch derselbe das zu Carlsbad angekaufte Haus Nr. 516 zur unentgeltlichen Unterkunft für curbedürftige, mittellose Officiere der k. k. Armee gewidmet hat. Dann die weitere Stiftung dieses Patriarchen, wodurch ein ganz eingerichtetes Badhaus zu IIof-Gastein zur Aufnahme für kranke Militärs bestimmt, und 10 Stück Actien des dort bestehenden Wasserleitungs-Vereines im Ge- sammtbetrage von 250 fl. R. W. diesem künftigen Militär-Badhause gewidmet worden sind. Die Disposition steht dem Kriegs-Ministerium zu. (0. 620, vom 31. December 1839.) 73. Des Einreichungs-Protokolls-Directions-Ailjuncten der niederösterreichischen Provinzial-Bau-Direction Anton Rauch. Für zwei Individuen der Mannschaft des Infanterie-Regime nts Nr. 28 vom Feldwebel abwärts, welche in den Jahren 1848 und 1849 sich durch